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Prämienverbilligung Krankenkasse

Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gewährt Ihnen der Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung (nicht für Zusatzversicherungen). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung erfolgt jedes Jahr neu und ausschliesslich online. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen Ihre Gemeindezweigstelle der SVA bei der Antragstellung.

Die SVA Aargau verschickt im September automatisch einen Anmeldecode, wenn ein voraussichtlicher Anspruch auf Prämienverbilligung besteht. Falls Sie keinen Code erhalten, heisst dies nicht zwingend, dass Sie keinen Anspruch haben. Ab Oktober können Sie Ihren individuellen Code direkt über die Website der SVA Aargau bestellen:
www.sva-aargau.ch/codebestellung

Sie können auch mit dem Online-Rechner Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen:  Online-Rechner Prämienverbilligung | SVA Aargau

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung des kommenden Jahres beginnt im September und endet am 31. Dezember.

Die Basis für die Berechnung der Prämienverbilligung bildet grundsätzlich die rechtskräftige Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Haben sich Ihr Einkommen oder Ihre familiäre Situation seither verändert, beispielsweise eine Einkommensverschlechterung oder -verbesserung, die Geburt eines Kindes oder ein Vermögenszuwachs, müssen Sie dies zeitnah melden. Eine Übersicht der zu meldenden Veränderungen sowie den entsprechenden Antrag finden Sie hier:
Meldung von persönlichen und finanziellen Veränderungen | SVA Aargau

Besondere Situationen
Solange Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, haben Sie Anspruch auf Prämienverbilligung. Sie müssen sich nicht selbst anmelden. Die Anmeldung läuft direkt über den Sozialdienst oder die Ergänzungsleistungen. Sind Sie zwischen 18 und 25 Jahre alt, zählen Sie zur Altersgruppe der «jungen Erwachsenen». Wenn Ihr aktuelles steuerbares Einkommen vor dem steuerrechtlichen Kleinverdienerabzug unter 24’000 Franken liegt, wird eine Unterstützung durch Ihre Eltern vermutet, und Sie müssen den Antrag auf Prämienverbilligung gemeinsam mit Ihren Eltern stellen.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/pv.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? 
Die Gemeindezweigstelle sowie auch die SVA Aargau hilft Ihnen gerne weiter

SVA Gemeindezweigstelle
Im Graben 2, 5400 Baden
+41 56 200 82 13, soziale.dienste@baden.ch

SVA Aargau
Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau
+41 62 836 81 81, info@sva-ag.ch 

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