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Prämienverbilligung Krankenkasse

Prämienverbilligung Krankenkasse 2021

Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung für Ihre obligatorische Krankenkasse. Die Prämienverbilligung wird von der Sozialversicherung Aargau (SVA) in einem Onlineverfahren durchgeführt. Auch dieses Jahr stellt die SVA Aargau den potenziell anspruchsberechtigten Personen automatisch einen Code für die Anmeldung zur Prämienverbilligung 2021 zu. Potentiell anspruchsberechtigte Personen werden aufgrund der definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2018 ermittelt.

Wichtig:

Der Hauptversand des Codes wird von der SVA Aargau bekannt gegeben. Jeder Haushalt der Stadt wird durch Flyer informiert. Der Antrag ist innert 6 Wochen nach Erhalt unter www.sva-ag.ch/pv-online zu stellen. Für die Antragsstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, hilft Ihnen Ihre Gemeindezweigstelle bei der Antragsstellung. Personen die keinen Code erhalten, können sich auf der Website www.sva-ag.ch/pv informieren, ab wann sie einen Code bestellen können. Die Bestellmaske wird erst dann aufgeschaltet.
Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2020 ab. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2021 mehr stellen.

Meldung von Veränderungen:  

  • Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem massgebenden Steuerjahr, melden Sie mit dem Änderungsantrag der SVA Aargau.
  • Eine Meldepflicht besteht bei einer Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Situation.
  • Im Anspruchsjahr zugezogenen Personen aus einem anderen Kanton oder dem Ausland müssen den Antrag auf Prämienverbilligung im ausserordentlichen Verfahren stellen. Hierfür wird der Änderungsantrag ausgefüllt, gedruckt und mit den aktuellen Einkommens- und Vermögensbelegen der SVA Aargau gesendet.

Änderungsantrag: www.sva-ag.ch/praemienverbilligung-pv/meldung-von-persoenlichen-und-finanziellen-veraenderungen

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter www.sva-ag.ch/pv.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie noch Unterstützung? Die SVA Aargau und die Gemeindezweigstellen helfen Ihnen gerne weiter

SVA Aargau, Tel. +41 62 836 82 97 oder ipvNULL@sva-ag.ch

SOZ- Logo SOZ-i - Beratung über Mittag - Das Angebot der Sozialen Dienste Stadt Baden – Das Beratungsangebot der Regionalen Sozialdienste Baden für Bewohnerinnen und Bewohner von Baden, Bergdietikon und Birmenstorf.

Jeden Freitag von 12 bis 14 Uhr.

Grit Joswiak
Direct: +41 56 200 82 13,

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