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Hundehaltung, Hundetaxe

Hundekontrolle

Die Hundekontrolle richtet sich im Wesentlichen nach dem kantonalen Hundegesetz (HuG) und der dazugehörigen Verordnung. Für den Vollzug des Hundegesetzes sind in erster Linie die Gemeinden zuständig.

Detaillierte Informationen zur Hundehaltung und Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" sind auf der Website des Kantonalen Veterinärdienstes abrufbar.

Hundehaltung, Hundetaxe Stadt Baden - Hund auf dem Schlossbergplatz Baden

Registrierungspflicht

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.


Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Falls Sie das erste Mal einen Hund besitzen, so werden wir für Sie in Amicus– der nationalen Datenbank für Hunde – ein Benutzerkonto eröffnen. In den darauffolgenden Tagen erhalten Sie Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort per Post zugestellt. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich bei Amicus einloggen und Ihre Personalien vervollständigen. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Folgende Mutationen sind Amicus innert zehn Tagen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Zusätzlich müssen folgende meldepflichtige Änderungen des Tieres innert zehnTagen dem Stadtbüro bekanntgegeben werden:

  • Halterwechsel
  • Wegzug
  • Tod

Sie können für diese Meldungen das untenstehende Onlineformular verwenden. Die Verarbeitung dauert in der Regel fünf Arbeitstage.

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter animundo


Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. 

Namens- und Adressänderungen müssen direkt dem Stadtbüro bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundetaxe

Die Hundetaxe beträgt pro Jahr CHF 120.00. Sie wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.

Online-Formular

Hundemutation

Art der Meldung

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