Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Im Auftrag des Familiengerichts Baden prüft der Sozialdienst, ob eine Beistandschaft erforderlich ist. Der Sozialdienst spricht eine Empfehlung aus, die Entscheidung trifft das Familiengericht. Gefährdungsmeldungen sind direkt beim Familiengericht einzureichen.
Bezirksgericht Baden, Abteilung Familiengericht
Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 13 95
familiengericht.baden@ag.ch
Weitere Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Kindes- und Erwachsenenschutz - Kanton Aargau