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Elternschaftsbeihilfe (EBH)

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht Eltern in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe ist nicht rückerstattungspflichtig.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? 

  • Ein Elternteil muss das Kind hauptsächlich selbst betreuen. Mehr als 50 % Fremdbetreuung ist nicht erlaubt.
  • Der betreuende Elternteil muss seit mindestens einem Jahr vor der Geburt des Kindes und während der Bezugsdauer den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Aargau haben. 
  • Der betreuende Elternteil und das Kind müssen sich während der Bezugsdauer im Kanton Aargau aufhalten. 
  • Der betreuende Elternteil darf nicht Sozialhilfe beziehen. 
  • Es darf kein steuerbares Vermögen vorhanden sein.

Weitere Informationen zur Elternschaftsbeihilfe finden Sie unter: Elternschaftsbeihilfe - Kanton Aargau
Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? 
Wir beraten Sie gerne in Fragen zur Elternschaftsbeihilfe. 

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