Unterhaltsregelung
Gemeinsame elterliche Sorge und Unterhaltsregelung
Gemeinsame elterliche Sorge
Nicht miteinander verheiratete Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, müssen eine entsprechende Erklärung gegenüber einer Behörde abgeben. Die Erklärung kann entweder zusammen mit der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt erfolgen oder separat bei der Kindesschutzbehörde (Familiengericht Baden) beantragt werden.
Weitere Informationen zur elterlichen Sorge finden Sie unter: Elterliche Sorge - Kanton Aargau
Kindesanerkennung durch den Vater
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind beim Zivilstandskreis bzw. regionalen Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen einer anderen Vaterschaft vermutet wird (zum Beispiel bei bestehender Ehe der Kindesmutter).
Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Die Wirkungen des Kindesverhältnisses (gegenseitige Rechte und Pflichten) sind im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, Art. 270 ff., geregelt. Weitere Informationen zur Kindesanerkennung finden Sie unter: Kindesanerkennung - Kanton Aargau
Unterhaltsvertrag
Mit der Gesetzesrevision des Kinderunterhaltsrechts per 1. Januar 2017 ist die Verpflichtung für nicht verheiratete Eltern weggefallen, eine Unterhaltsregelung für das Kind abzuschliessen. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, das gemeinsame Kind bereits ab Geburt oder beispielsweise bei einer Trennung der Eltern finanziell abzusichern und einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen.
Der Unterhaltsvertrag wird erst nach der Genehmigung durch die Kindesschutzbehörde (Familiengericht Baden) verbindlich.
Bei verheirateten Eltern regelt das Familiengericht den Kinderunterhalt im Eheschutz- und/oder Scheidungsverfahren. Weitere Informationen zum Unterhalt finden Sie unter: Unterhalt - Kanton Aargau
Wir beraten Sie gerne in Fragen der gemeinsamen elterlichen Sorge, der Vaterschaftsanerkennung und/oder erarbeiten mit Ihnen zusammen einen Unterhaltsvertrag.