Direkt zum Inhalt springen

Stadt ist.

Metanavigation

Stadt ist.

Vorregistrierung für Einbürgerung

Vorregistrierung Personendaten im Hinblick auf die Einbürgerung

Sie möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben und haben sich bei Ihrer Wohngemeinde (bei Wohnsitz in Baden: Stadtbüro) über das Einbürgerungsverfahren erkundigt und das Gesuchsformular erhalten.

Wichtig: Bitte nehmen Sie erst Kontakt mit uns auf, wenn Sie die Einbürgerungsvoraus­setzungen erfüllen. Ohne das Gesuchsformular Ihrer Gemeinde ist die Personenerfassung nicht möglich.

Bevor das Einbürgerungsgesuch durch die Gemeinde weiterbearbeitet werden kann, müssen Ihre Personendaten durch den zuständigen Zivilstandskreis im informatisierten Standesregister (INFOSTAR) erfasst oder aktualisiert werden.

Um Sie ausführlich zu informieren, welche Unterlagen für die Erfassung im informatisierten Standesregister (INFOSTAR) nötig sind oder um zu prüfen, ob Sie bereits erfasst sind, können Sie das Anfrageformular (Einbürgerung / Einbürgerung Einzelperson) ausfüllen.

Falls Sie noch nicht im informatisierten Standesregister (INFOSTAR) erfasst sind oder eine Aktualisierung nötig ist, werden wir Ihnen eine Liste mit den notwendigen Dokumenten senden.

Nach der Erfassung oder Aktualisierung werden wir Ihnen die Bestätigung der Personendaten zur Kontrolle per Post senden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Personendaten können Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Die Voraussetzungen der Einbürgerung (Aufenthaltsdauer, erfolgreiche Integration, ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse, etc.) werden durch den Zivilstandskreis nicht geprüft. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, dass Sie uns die Unterlagen erst einreichen, wenn Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde.

Nach Abschluss der Personendatenaufnahme resp. Unterzeichnung der Bestätigung der Personendaten erhalten Sie ein Zivilstandsdokument, welches der Gemeinde Ihres Wohnortes zwecks Weiterbearbeitung des Gesuches innerhalb von 3 Monaten einzureichen ist.

Anfrageformular Einbürgerung / Einbürgerung Einzelperson