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Stadt ist.

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Ordnungsbussenzentrale

Haben Sie eine Busse erhalten?

Die Stadtpolizei Baden bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Bezahlung von Ordnungsbussen an. Über das Online-Bussenportal bussen.baden.ch können Ordnungsbussen direkt bezahlt und / oder Details abgefragt werden. Ist jemand anders mit dem Fahrzeug gefahren, können die Daten dieser Person gemeldet werden. Das Ordnungsbussenverfahren kann auch abgelehnt und dafür das ordentliche und kostenpflichtige Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft verlangt werden.

Haben Sie Einwände gegen eine von der Stadtpolizei Baden ausgestellte Ordnungsbusse? Dann können Sie innerhalb der Zahlungsfrist eine schriftliche Einsprache (Brief, E-Mail oder über bussen.baden.ch) einreichen. Wir klären Ihre Einwände ab und teilen Ihnen in der Folge das Resultat in einem Schreiben mit. Nicht bezahlte Ordnungsbussen werden an die Staatsanwaltschaft Baden übergeben, wodurch das ordentliche, kostenpflichtige Strafverfahren eingeleitet wird.

Wichtig: Die Originalbusse ist bis zur Beendigung des Einspracheverfahrens aufzubewahren.

Geschwindigkeitsmessung

Gemäss der Verordnung des ASTRA zur Strassenverkehrskontrollverordnung sind bei Geschwindigkeitskontrollen folgende Sicherheitsmargen von der gemessenen Geschwindigkeit abzuziehen:

Bei Radar- und Schlaufenmessungen:

  • 5 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h
  • 6 km/h bei einem Messergebnis von 101-150 km/h
  • 7 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h

Bei Lasermessungen:

  • 5 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h
  • 3 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h 
  • 4 km/h bei einem Messergebnis von 101-150 km/h 

Bussenliste: www.admin.ch


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