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Neue Tarife für Kindertagesstätten des «Krippenpools» per 1. Januar 2026

Neue Tarife für Kindertagesstätten des «Krippenpools» per 1. Januar 2026

Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen fördern im «Krippenpool» die familienergänzende Kinderbetreuung. Nun wurde entschieden, die seit über zwölf Jahren unveränderten Tarife der Kindertagesstätten anzuheben. Die Anpassungen erfolgen per 1. Januar 2026.

Die vier «Krippenpoolgemeinden» Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen haben das Ziel, die familienergänzende Kinderbetreuung zu fördern und Kinder unabhängig von ihrem Wohnort zu einheitlichen Bedingungen betreuen zu lassen.

Gestiegene Betreuungskosten erfordern Anpassungen
Auf Initiative der Trägerschaften wurden die bestehenden Tarife überprüft. Die Ergebnisse von Kostenanalysen aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen: Steigende Lohn- und Infrastrukturkosten sowie eine rückläufige Anzahl Betreuungstage führen zu höheren Kosten pro Betreuungstag.

Um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Kindertagesstätten zu sichern, haben die vier Gemeinden eine Tariferhöhung per 1. Januar 2026 beschlossen. Gleichzeitig wird die bisherige Begrenzung der subventionierten Elternbeiträge aufgehoben. Künftig können Kindertagesstätten die Tarife für subventionierte Plätze frei festlegen. Der maximale Gemeindebeitrag bleibt unverändert, die Differenz tragen die Eltern. Die neue Berechnungsgrundlage für subventionierte Tarife liegt neu bei 120 Franken statt bisher 110 Franken.

Angebot und Betreuungsqualität sind zu sichern
«Unser Ziel ist es, die Betreuungsqualität langfristig zu sichern und die wirtschaftliche Stabilität der Kitas zu gewährleisten. Mit den an die Teuerung angepassten Tarifen und dem Wegfall der Deckelung erhalten die Kindertagesstätten mehr Flexibilität in der Preisgestaltung und können sich aktiver im Markt positionieren», betont Regula Dell’Anno-Doppler, die zuständige Stadträtin von Baden. Die Grundlage für die Berechnung der subventionierten Tarife war seit mindestens zwölf Jahren unverändert.

Einheitliche Regelung bleibt bestehen
Die Berechnungsweise und Höhe der Subventionen bleiben in allen vier Gemeinden einheitlich geregelt. Dell’Anno-Doppler ergänzt: «Es freut uns besonders, dass alle Krippenpoolgemeinden einstimmig hinter der neuen Tarifordnung stehen. Damit stärken wir nicht nur die Zusammenarbeit im Krippenpool, sondern auch die Rolle der Kindertagesstätten als wichtige Pfeiler der familienergänzenden Betreuung.»