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Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden

Sitzung vom 21./23. Oktober 2025

Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom
21./23. Oktober 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

1.1
Das Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 89 % wird
genehmigt.

1.2
Der Aufgaben- und Finanzplan 2026 – 2035 wird
zur Kenntnis genommen.

2.
Die Jahresziele 2026 des Stadtrats werden genehmigt.

3.
Das Geschäft «Änderungen 2025 der Public Corporate
Governance-Richtlinien» wird zurückgewiesen.

4.
Die Änderungen des Geschäftsreglements des
Einwohnerrats werden beschlossen.

5.
Für den Studienauftrag Neugestaltung Unterer Bahnhofplatz
wird ein Planungskredit von brutto CHF 392’000 (inkl. MwSt.
und Kostenanteil reformierte Kirchgemeinde) bewilligt.

6.
Für die Ausarbeitung einer Vorstudie zur Neugestaltung des
Theaterplatzes wird ein Planungskredit von brutto
CHF 272’000 (inkl. MWST) bewilligt.

7.
Für den Umbau und die Sanierung des Turnhallengebäudes
der Schulanlage Kappelerhof wird ein Projektierungskredit
von brutto CHF 850’000 (inkl. MWST, Kostengenauigkeit
± 25 %) genehmigt.


8.
Die Abrechnung des Verpflichtungskredits betreffend
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Turgi (2013 - 2023), schliessend mit CHF 236'348.15 (brutto
inkl. MWST), wird genehmigt.

9.
Das Postulat Antonia Stutz und Stefan Jaecklin vom
5. April 2019 betreffend Verwaltungs-Reorganisation wird
nach Kenntnisnahme vom vorliegenden Bericht als erledigt
abgeschrieben.

10.
Die Abrechnung des Investitionskredits für die Erneuerung
der IT-Arbeitsplätze (Investitionskredit «10-338 Zukunftsorien-
tierter Workplace Baden»), schliessend mit CHF 471'646.20,
wird genehmigt.

11.
Das Postulat Simon Binder vom 25. Januar 2025 betreffend
Steuerrabatt bei Ertragsüberschüssen und guter Finanzlage
wird nicht überwiesen.

Der Beschluss gemäss Ziffer 2.1 untersteht dem
obligatorischen Referendum. Er wird einer Urnen-
abstimmung unterstellt.

Der Beschluss gemäss der Ziffer 1.1. untersteht dem
obligatorischen Referendum. Die Beschlüsse gemäss den
Ziffern 2., 3., 4., 5., 6., 7., 8. und 10. unterstehen dem
fakultativen Referendum. Sie sind einer Urnenabstimmung
zu unterstellen, wenn dies von mindestens 5 % der Stimm-
berechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen
nach Publikation des entsprechenden Beschlusses verlangt wird.


Baden, 24. Oktober 2025

STADTRAT BADEN