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Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden

Sitzung vom 9. September 2025

Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom
9. September 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

1.1
Die jährlich wiederkehrenden Kosten von CHF 822’759 pro Jahr
(voll ausgebaut, inklusive Nebenkosten und MWST) für die Miete
von Flächen im «Bento», Brown Boveri-Platz 3, für die Stadt-
polizei (befristeter Mietvertrag über zehn Jahre mit Ver-
längerungsoption) wird genehmigt.

1.2
Die einmaligen Kosten von CHF 169'717 (inkl. MWST)
für zusätzliches Mobiliar und Ausstattung, Umzug und
Nutzervertretung für den Mieterausbau wird genehmigt.

1.3
Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten
von CHF 17’296 für die Abschreibung des zusätzlichen
Mobiliars zulasten der laufenden Rechnung wird Kenntnis
genommen.

2.

2.1
Für den Umbau und die Sanierung des Schulhauses Ländli
wird ein Baukredit von brutto CHF 11'352’900 (inkl. MWST,
Kostengenauigkeit ± 10%, Preisstand Oktober 2024)
genehmigt.

2.2
Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten
von CHF 489’516 zulasten der laufenden Rechnung
wird Kenntnis genommen.

3.

3.1
Für den Anschluss der zentrumsnahen stadteigenen
Liegenschaften im Verwaltungsvermögen an den
Fernwärme- und Fernkälteverbund der Regional-
werke AG Baden für die Phase 2 von 2026 - 2028
wird ein Verpflichtungskredit von CHF 450'000
(brutto, inkl. MWST) bewilligt.

3.2
Von den jährlich wiederkehrenden Investitions-
folgekosten von CHF 16’232 (inkl. MWST)
zu­lasten der laufenden Rechnung wird Kenntnis
genommen.

4.
Die Abrechnung des Verpflichtungskredits zur
Stärkung und zum Ausbau CMI, schliessend
mit CHF 300'556.25 brutto, wird genehmigt.

Der Beschluss gemäss Ziffer 2.1 untersteht dem
obligatorischen Referendum. Er wird einer Urnen-
abstimmung unterstellt.

Die Beschlüsse gemäss den Ziffern 1.1, 1.2, 3.1
und 4 unterstehen dem fakultativen Referendum.
ie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen,
wenn dies von mindestens 5 % der Stimmberech-
tigten in einem schriftlichen Begehren innert
0 Tagen nach Publikation des entsprechenden
Beschlusses verlangt wird.


Baden, 9. September 2025

STADTRAT BADEN