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Stadt ist.

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Stadt ist.

Winterdienst

Während der Wintermonate (Mitte November bis Mitte März) sind wir darum besorgt, alle Durchgangsstrassen und Verkehrswege begeh- und befahrbar zu halten, damit keine Verspätungen und Blockierungen im Berufsverkehr auftreten.

Winterdienst durch den Werkhof Stadt Baden - Verschneite Strassen und Fahrräder in der Innenstadt Baden

Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt auf Basis des vom Stadtrat verabschiedeten Winterdienstkonzeptes vom 18. Oktober 2010. Ziel des Winterdienstes ist es, mit einem vernünftigen und umweltgerechten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und innerhalb angemessener Fristen sichere Verkehrswege zu bieten.

Wo wird wie geräumt?

Aus Gründen der Sicherheit für den Fuss- und Fahrzeugverkehr müssen die Hauptstrassen, Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr und die Quartierstrassen mit Steilstrecken (über 6 % Längsgefälle) schwarz geräumt, das heisst gesalzen werden. Auf dem übrigen Netz erfolgt eine Weissräumung, das heisst es wird ohne den Einsatz von Salz gepflügt.

Die Zuordnung der einzelnen Strassen, Fuss- und Radwege erfolgt auf Basis der folgenden Grundsätze:

  • Hauptverkehrsstrassen und Sammelstrassen sowie wichtige Fuss- und Radwegverbindungen, Personenüber- und Unterführungen, Treppenanlagen, Bushaltestellen und Fussgängerübergänge werden schwarz geräumt. Die Räumung erfolgt dabei vom Zentrum aus Richtung Aussenquartiere.
     
  • Nicht stark belastete Quartierstrassen, Trottoire und Gehwege sowie Parkplätze werden ohne Salzeinsatz geräumt (Weissräumung). Streueinsätze erfolgen nur bei Eisregen oder schwerer Eisglätte.
     
  • Trottoire werden in der Regel dem Standard der sie begleitenden Fahrstrasse angepasst. Bei Strassen ohne Streueinsätze wird eine Trottoirseite schwarz geräumt. Bei lang anhaltenden Schneefällen wird vorerst nur eine Gehwegseite geräumt.
     
  • Kein Winterdienst erfolgt ausserhalb bewohnter Gebiete, wo kein öffentliches Interesse besteht. Betroffene Anlagen werden geschlossen und/oder beschriftet.

Fusswegverbindungen.pdf [pdf, 92 KB]
Radwegverbindungen mit Standard Schwarzräumung [pdf, 362 KB]
Strassen mit Standard Weissräumung.pdf [pdf, 367 KB]

 


Wer ist wo zuständig?

Gemeinde und Kanton sind für den Winterdienst auf den Kantons- und Gemeindestrassen verantwortlich. Privatstrassen, Vorplätze, Einfahrten etc. müssen von den Eigentümerinnen und Eigentümern respektive den Bewohnenden geräumt werden. Für das Wegräumen der entstehenden Schneemaden durch den Werkhof sind ebenfalls die Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich. Die Ablagerung des Schnees von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig. Problematisch ist auch die Ablagerung von Salzschnee unter Bäumen, da diese über das Wurzelwerk Salz aufnehmen und so geschädigt werden können.


Wo wird die Stadt zuerst geräumt?

Trotz grossem Einsatz können wir nicht allen Ansprüchen gleichzeitig genügen. Daher wurden Schwerpunkte gesetzt. Das Stadtgebiet ist für den Winterdienst in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Nicht jede Quartierstrasse, jedes Quartiertrottoir oder jede Bushaltestelle kann morgens um 06.00 Uhr bereits eisfrei sein.

  • Dringlichkeitsstufe 1
    - Hauptverkehrsstrassen, exponierte Strecken
    - Strassen mit öffentlichen Buslinien
    - Strassen zu Bahnhöfen, Spitälern, Polizei und Feuerwehr
    - wichtige Fussgängerverbindungen
    - Treppenanlagen und Radwege
     
  • Dringlichkeitsstufe 2
    - Quartierstrassen, Fussgängerverbindungen zu öffentlichen Gebäuden
    - Treppenanlagen und Radwege
    - wichtige öffentliche Parkplätze
     
  • Dringlichkeitsstufe 3
    - Alle übrigen Verkehrsflächen auf öffentlichem Grund
    - Privatstrassen, deren Unterhalt vertraglich geregelt ist