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Stadt ist.

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Stadt ist.

Gestaltung bei Baubewilligungen

Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) verlangt, dass Aussenräume so zu erhalten und zu gestalten sind, dass angemessene Grünflächen von ökologischer Qualität entstehen insbesondere auch mit hochstämmigen Bäumen. Es sind überwiegend einheimische Pflanzenarten zu wählen. Die Bodenversiegelung ist auf ein Minimum zu beschränken. Grünanlagen und Baumbestände, die für das Orts-, Landschafts- und Strassenbild wertvoll sind, sind soweit möglich zu erhalten.

Grundlagen und Hinweise für Garten- und Umgebungsgestaltungen:

Naturnah gestalteter Garten