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Stadt ist.

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Wissenswertes

Energiereglement und Energieverordnung

Energieförderprogramm

Das neue Energieförderprogramm der Stadt Baden wurde per 1. Januar 2021 eingeführt und wird laufend überprüft und ergänzt. Die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms, die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung sind im Energiereglement (KER 630.100) geregelt. Die detaillierten Förderbestimmungen sind in der Energieverordnung (KER 630.101) festgehalten.

Eine Zusammenstellung der finanziellen Beiträge und eine Übersicht zu Förderbeiträgen von Dritten finden Sie auf der Seite Förderung. Hier finden Sie Informationen und Antragsformulare für die folgenden Unterstützungsbeiträge:

  • Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen mit Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen. Der Beitrag des Kantons wird durch die Stadt Baden um 50 % erhöht und separat ausbezahlt.
  • Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen, Zusatzbetrag für den Einbau eines neuen Wärmeverteilsystems. Der Beitrag des Kantons (mind. CHF 15'000) wird durch die Stadt Baden um 50 % erhöht. 
  • Die Erschliessung der Ladeinfrastruktur für Elektroautos bei Mehrfamilienhäusern ab drei Einheiten, jeweils 25 % der Investitionskosten werden übernommen.
  • Photovoltaik-Anlagen erhalten einen Investitionsbeitrag des Bundes (Pronovo). Dieser wird von der Stadt Baden um 50 % erhöht und separat ausbezahlt.
  • Solarthermische Anlagen für die Aufbereitung von Warmwasser und zur Unterstützung der fossilen Heizung. Beitrag des Kantons und zusätzlich CHF 750 + CHF 500 pro Wohnung.
  • Anschluss an das Fernkältenetz für die Komfortkühlung von Wohn und Gewerberäumen (1'000 Franken Grundbeitrag + 1.50 Franken pro m2 Energiebezugsfläche).
  • Kerndämmungen von Zweischalenmauerwerken (Isolation), CHF  2'000 pro Objekt.
  • Energieberatung und Umsetzungscoaching: Übernahme der Beratungskosten bis CHF 1000.

Fragen und Anworten

Woher kommt das Geld für die finanziellen Anreize?

Der Einwohnerrat Baden hat das Energiereglement am 21. Oktober 2020 genehmigt. Dieses regelt u.a die Finanzierung des Förderprogramms. Es wird durch einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes der Regionalwerke AG Baden (RWB) finanziert. Die Gebühr wird im Auftrag der Stadt Baden durch die RWB, und bis Ende 2025 auch die AEW Energie AG für den Ortsteil Turgi, verrechnet. Die Abgabe beträgt aktuell 0.55 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) bis einschliesslich 50'000 kWh pro Abnahmestelle und Jahr und für jede darüber hinaus gehende kWh Strom pro Abnahmestelle 0.35 Rp./kWh.

Weiterentwicklung

Das Energieförderprogramm und die zugehörigen Förderbeiträge werden laufend überprüft und bei Bedarf an sich ändernde Rahmenbedingungen oder Bedürfnisse angepasst. Das grosse Ziel bleibt eine Energieversorgung möglichst ohne fossile Energien bis spätestens 2050. Machen Sie mit!

Stand Energieförderfonds per Ende 2024

Das folgende Faktenblatt informiert über den aktuellen Stand des Energieförderprogramms und die Verwendung der Mittel. Stand per Ende 2024 [pdf]

Kontakt

STADT BADEN
Entwicklungsplanung, Koordinator Energie
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.vogler@baden.ch

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