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Förderrichtlinien

Richtlinien der städtischen Kulturförderung

Grundlage Kulturkonzept

Das Kulturkonzept und die damit einhergehenden Leitsätze der städtischen Kulturpolitik wurden vom Einwohnerrat der Stadt Baden am 25. Januar 2011 verabschiedet. Sie statuieren die Grundsätze für die Kulturpolitik und die Kulturförderung der nächsten Jahre. Gemäss dem Kulturkonzept werden die Förderrichtlinien von der Kulturkommission formuliert und vom Stadtrat genehmigt. Die Förderrichtlinien sind transparent und werden aktiv kommuniziert.

Bezug zur Stadt Baden

Das formale Kriterium des Bezugs zur Stadt Baden und/oder zur Region ist für eine Förderung in jedem Fall unerlässlich und gilt als übergeordnet. Das heisst, eines der folgenden Kriterien muss zwingend erfüllt sein:

  • Das Projekt wird von Kulturschaffenden oder Institutionen aus der Stadt Baden oder der Region projektiert und/oder ausgeführt. Dieses Kriterium ist erfüllt bei Wohnsitz in der Stadt Baden seit zwei Jahren oder wenn durch die kulturelle Tätigkeit mit der Stadt Baden eine enge Verbindung besteht. Eine Aufführung/Präsentation in der Stadt Baden oder der Region ist erwünscht.
  • Das Projekt hat ein Thema im Zusammenhang mit der Stadt Baden zum Inhalt.

Beschränkt sich der Bezug zur Stadt Baden auf den Veranstaltungsort (z. B. Gastspiele), so muss das Projekt durch seine Qualität das kulturelle Leben der Stadt auf besondere Weise bereichern.

Bei einem Projekt, das in einer Gemeinde der Region durchführt wird, muss auch ein Gesuch an die entsprechende Gemeinde gestellt werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Projektverantwortlichen bei ihrer Wohn- oder Standortgemeinde ebenfalls ein Gesuch einreichen.

Sparten

Die Stadt Baden pflegt die Vielfalt ihrer Kultur. Sie fördert das künstlerische Schaffen in allen Sparten (Musik, Theater, Tanz, Literatur, bildende Kunst, Fotografie, Film, soziokulturelle Projekte, Geschichte, Spartenübergreifendes) und in allen Bereichen (Kreation, Verbreitung, Austausch, Kulturpflege, Vermittlung).

Kompetenzen

Die Kulturkommission entscheidet abschliessend über die Vergabe von Beiträgen. Unter Berücksichtigung der Höhe des Beitrags und der in der Abteilung Kultur vorhandenen Fachkompetenzen kann die Kulturkommission die Beurteilung von Gesuchen an den Fachbereich Kulturförderung der Abteilung Kultur delegieren. Diese Kompetenz wird in der Delegationsverordnung geregelt. Beschliesst die Kulturkommission eine Delegation von Kompetenzen an die Abteilung Kultur oder eine Rücknahme der Kompetenzen aus der Abteilung Kultur, wird dies protokollarisch festgehalten und der Stadtrat darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Entscheide sind grundsätzlich definitiv. Eine Begründung für oder gegen eine Förderung kann, muss aber nicht gegeben werden.

Förderkriterien

Die Gesuche um Projektbeiträge werden auf Grund der nachfolgend formulierten qualitativen Kriterien beurteilt:

  • Stimmigkeit: Form und Inhalt des Projekts sind kohärent. Das Vorhaben überzeugt durch Engagement.
  • Professionalität: Das Projekt wird seriös umgesetzt, indem z.B. auf entsprechende Ausbildung und/oder Erfahrung aufgebaut wird.
  • Relevanz: Das Projekt greift aktuelle gesellschaftliche Themen auf, schafft einen kulturellen Mehrwert oder trägt zur Verständigung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Kulturkreisen bei.
  • Resonanz: Das Projekt hat das Potenzial, bei Publikum und Fachkreisen auf Interesse zu stossen und in den Medien präsent zu sein.
  • Machbarkeit: Das Projekt ist angemessen budgetiert, der Finanzierungsplan ist seriös und weist nebst Beiträgen Dritter (Private) auch Eigenleistungen (Eintritte, weitere Einkünfte etc.) aus. Die Terminplanung ist realistisch.

Begrüsst wird eine hohe Eigenständigkeit des Projekts, Interdisziplinarität und ein Anregen von neuen Sichtweisen (Innovation). Ebenso wird ein vernetztes Arbeiten unter Institutionen und Kulturschaffenden begrüsst (Vernetzung).

Grundsätzlich nicht unterstützt werden:

  • Gesuche, die nicht termingerecht, d. h. erst nach der Durchführung des Projekts eingereicht werden.
  • Gesuche, die ausschliesslich die Anschaffung von Gerätschaften, Musikanlagen, Instrumenten, Festbänken und Vereinsbekleidung beinhalten oder alleinig die Bereitstellung von Proberäumlichkeiten und Apéros bezwecken.
  • Projekte, die im Rahmen einer Ausbildung, Lehrmittelherstellung, Öffentlichkeitsarbeit, Stadtfeste (Badenfahrt, Jugendfest etc.) oder Tourismus- und Wirtschaftsförderung durchgeführt werden.
  • Benefizveranstaltungen
  • Vereinsanlässe und Quartierfeste
  • Veranstaltungen im Rahmen von politischen Anlässen
  • Veranstaltungen, die in einem religiösen Kontext stattfinden

Förderbeiträge

Kulturschaffende, Projekte und Institutionen können ideell (durch Beratung und Vermittlung), mit einem finanziellen Betrag (Projektbeiträge, Betriebsbeiträge, Programmbeiträge, Beiträge an Atelieraufenthalte, Auszeichnungen) oder durch Sachleistungen unterstützt werden.

Ein Beitrag wird als Fixum oder in Form einer Defizitgarantie gesprochen. Die Unterstützung ist auf den Werbemitteln zu erwähnen.

Leistungsvereinbarungen

Bei Institutionen mit einem hohen, wiederkehrenden Beitrag wird der Abschluss einer Leistungsvereinbarung angestrebt.

Zusatzbeiträge

Institutionen mit jährlich wiederkehrenden Beiträgen erhalten nur in Ausnahmefällen zusätzliche Projektbeiträge für Aktivitäten. Diese müssen begründet werden und den Umfang der in der Leistungsvereinbarung vereinbarten oder der regelmässigen bisherig erbrachten Leistungen wesentlich übersteigen.

Beiträge an Jubiläen sind grundsätzlich möglich, wenn die Zahl des Jubiläumsjahrs in einer stimmigen Relation zur Grösse der Institution und der Dauer ihres Bestehens steht. Jubiläumsanlässe werden nur mit einem zusätzlichen Beitrag unterstützt, wenn diese einen hohen kulturellen Mehrwert mit sich bringen.

Förderrichtlinien Stadt Baden

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