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Neue Förderbeiträge für Elektromobilität
Ladestationen und Erschliessung
Das Energieförderprogramm der Stadt Baden wurde per 1. Januar 2022 mit Beiträgen für Elektromobilität ergänzt. Gefördert werden neu installierte Elektro-Ladestationen und deren Erschliessung bei Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentumsbauten ab drei Einheiten. Jeweils 25 % der Investitionskosten werden übernommen. Weitere Informationen und Antragsformular.
Weiterhin verfügbar sind die bestehenden Beiträge für den Ersatz von fossilen Heizungen, Photovoltaik, Solarthermie, Kerndämmung von Mauerwerken und Beratung. Weitere Details und Online-Antragsformulare zu den einzelnen Förderungen, sowie zu weiteren Förderbeiträgen von Dritten, finden Sie unter: www.baden.ch/energiefoerderung.
Rechtliche Grundlagen
Der Einwohnerrat hat das Energiereglement (KER 630.100) am 21. Oktober 2020 genehmigt. Dieses regelt die Grundlagen des Förderprogramms, die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung. Die detaillierten Förderbestimmungen sind in der Energieverordnung (KER 630.101) festgehalten. Das Energieförderprogramm wird durch einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes der Regionalwerke AG Baden (RWB) finanziert. Die Gebühr wird im Auftrag der Stadt Baden durch die RWB verrechnet. Die Abgabe beträgt aktuell 0.25 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) bis einschliesslich 50'000 kWh pro Abnahmestelle und Jahr und für jede darüber hinaus gehende kWh Strom pro Abnahmestelle 0.15 Rp./kWh.
Weitere Informationen
Medienmitteilung vom 6. Januar 2021
Beitrag im Regionaljournal Aargau/Solothurn von Radio SRF vom 10. Januar 2021
Kontakt
STADT BADEN, Klima und Umwelt
Christian Vogler
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.voglerNULL@baden.ch