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Medienmitteilungen

Erweiterung des Energieförderprogramms Baden

Vor einem Jahr hat die Stadt Baden ein neues Energieförderprogramm lanciert. Im Zentrum standen finanzielle Beiträge für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Fernwärme und Wärmepumpen und für die erneuerbare Stromproduktion mit Photovoltaik-Anlagen. Ab dem 1. Januar 2022 wird das Programm mit Beiträgen zu Elektromobilität und Fernkälte ergänzt.

Ziel der Stadt Baden ist es, Förderbeiträge von Bund, Kanton und Dritten zu ergänzen und in einigen Bereichen bewusst zu verstärken. Die Elektromobilität wird immer wichtiger und jeder Fahrzeughersteller hat bereits eines oder mehrere Modelle im Angebot. Unter den Neuzulassungen im 3. Quartal 2021 waren bereits 17 % der Fahrzeuge rein elektrisch und weitere 34 % mit Hybrid und Plug-In Hybrid. Die notwendige Ladeinfrastruktur am Wohnort kann bei dieser Entwicklung kaum mithalten. Insbesondere bei bestehenden Mehrfamilienhäusern mit Mietenden und Stockwerkeigentümerschaften fehlt oft die elektrische Infrastruktur damit mehrere Ladestationen installiert werden können. Deshalb fördert die Stadt Baden nun die Installation von Elektro-Ladestationen und deren Erschliessung bei Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentum ab drei Einheiten. Gemeinsam erschlossene Garagen von einzelnen Wohneinheiten werden ebenfalls berücksichtigt.

Im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes durch die Regionalwerke AG Baden wird auch ein Fernkältenetz aufgebaut. Neu wird der Anschluss ans Fernkältenetz für die Komfortkühlung gefördert. Erste Anschlüsse werden Ende 2022 im Raum Baden Nord und entlang der Ausbauachse Richtung Innenstadt verfügbar.

Die Grundlage für das Förderprogramm bildet das Energiereglement, das im Oktober 2020 durch den Einwohnerrat genehmigt wurde. Die Finanzierung wird über einen Zuschlag auf die Gebühr für die Nutzung des Badener Elektrizitätsnetzes sichergestellt. Alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher bezahlen aktuell 0.25 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) bis zu einem Jahresverbrauch von 50'000 kWh. Für jede zusätzliche kWh gilt ein tieferer Betrag von 0.15 Rp./kWh. Bei ansteigendem Bedarf an Fördermitteln können die Zuschläge zukünftig erhöht werden. Die konkreten Förderbeiträge sind in der revidierten Energieverordnung geregelt.

Neben dem kommunalen Energieförderprogramm gibt es auch Förderbeiträge von Bund, Kanton und Dritten. Beispielsweise fördert der Kanton Aargau seit dem 1. Oktober 2021 ebenfalls Anschlüsse an die Fernwärme.

Was wird konkret in Baden gefördert?

  • Ladestationen für Elektroautos und die Erschliessung der Ladeinfrastruktur bei Mehrfamilienhäusern ab drei Einheiten (25 Prozent der Investitionskosten).
  • Anschluss an bestehende Fernwärmenetze und der Einbau von Wärmepumpen. Förderbeitrag des Kantons und ein zusätzlicher Beitrag der Stadt Baden.  
  • Photovoltaikanlagen werden bereits durch den Bund gefördert. Die Stadt Baden erhöht diesen Beitrag um 50 Prozent.
  • Solarthermieanlagen zur Aufbereitung von Warmwasser und zur Unterstützung der Heizung.
  • Anschluss an das Fernkältenetz für die Komfortkühlung von Wohn und Gewerberäumen.
  • Die Kerndämmung von Zweischalenmauerwerken, bei älteren Liegenschaften oft eine unkomplizierte und sinnvolle Lösung, wird mit CHF 2'000 pro Objekt gefördert.
  • Energieberatung für Private und Gewerbe: Da die Stadt Baden Beratungen bei Sanierungen pro Objekt mit bis zu CHF 1'000 unterstützt, können die meisten Beratungen kostenlos angeboten werden.

Verschaffen Sie sich unter baden.ch/energiefoerderung einen Überblick und finden Sie Förderbeiträge für Ihre Projekte.

Weitere Informationen:

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