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Projekte

Teilrevision BNO Galgenbuck

Das Mitwirkungsverfahren ist abgeschlossen.

Das Mitwirkungsverfahren ist abgeschlossen. Mitwirkungsbericht [1014 KB]

Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren
B1 BAD13_BNO § 7a usw Synopse [pdf, 150 KB]
B2 BNO § 6 Synopse (A3) [pdf, 106 KB]
B3 BNO Schutzobjekte Anhang II [pdf, 379 KB]
B4 BNO Standortplan Anhang IV  [pdf, 449 KB]
B5 BAD13 Liste_Mehrwertabgabe [pdf, 82 KB]
B6 Änderungsplan_GR [pdf, 1.8 MB]
B7 Änderungsplan [pdf, 2.6 MB]
B8 BAD13_Erschliessung [pdf, 9.9 MB]
B9 Planungsbericht [pdf, 6.4 MB]

Projektinformationen

Federführung STADT BADEN, Entwicklungsplanung
Termine/Etappen 2021: Abstimmung übergeordnete Strasseninfrastruktur Stadt Baden und Kanton Aargau
2020: 6. Januar bis 28. Februar Mitwirkungsverfahren
2019: Vorbereitung und Start der Teilrevision BNO
2019: Revision des Entwicklungsrichtplans

Projektbeschrieb

Die Entwicklung des Gebietes Galgenbuck stützt sich auf eine langjährige Planung. Die ersten Ideen zur Entwicklung des Areals entstanden bereits 1967 im Rahmen des visionären Projektes "Rosinante" (Metron, Brugg) des neuen Stadtteils Dättwil. Diese Idee ist mittlerweile in den Grundzügen bis auf das Areal Galgenbuck umgesetzt worden. 2011 wurden mit dem ERP Galgenbuck die Entwicklungsziele für dieses Gebiet konkretisiert.
Mit der vorliegenden Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung wird die planungsrechtliche Grundlage zur Nutzung der Entwicklungsreserve geschaffen, d.h.:
Das Gebiet wird für die Siedlungsentwicklung der Stadt Baden und insbesondere des Stadtteils Dättwil vorbereitet.
Die Ziele des Entwicklungsrichtplanes Galgenbuck werden grundeigentümerverbindlich in der Bau- und Nutzungsordnung festgesetzt.
Für die nachfolgende Sondernutzungsplanung mit Landumlegung werden Anforderungen und Vorgaben formuliert.

Stand der Arbeiten

Das Mitwirkungsverfahren ist abgeschlossen. Die Mitwirkung zeigt deutlich, dass gegen die Einzonung des Gebietes Galgenbuck Vorbehalte bestehen. Die städtebauliche Grundstruktur des neuen Quartiers ist jedoch grossmehrheitlich unbestritten.
Mit dem vorgeschlagenen Verkehrskonzept kann der gesetzliche Nachweis der Erschliessung nicht erbracht werden. Auch bei den Mitwirkenden stösst das Erschliessungskonzept auf Ablehnung. Für die Kantonale Vorprüfung ist ein neues Erschliessungskonzept abgestimmt auf den Ausbau der übergeordneten Verkehrsinfrastruktur notwendig.
Die nächsten Schritte sind in Zusammenarbeit mit den Kantonsbehörden eingeleitet.

Voraussichtlicher weiterer Planungsverlauf

2021: Als Bedingung für die Fortsetzung des Verfahrens der Teilrevision BNO Galgenbuck stimmen die Stadt Baden und der Kanton Aargau die Siedlungsentwicklung Galgenbuck mit dem Ausbau der übergeordneten Strasseninfrastruktur ab.

 Entwicklungsrichtplan Galgenbuck
 Kommunaler Gesamtplan Verkehr, KGV Stadt Baden

Kontakt

STADT BADEN
Entwicklungsplanung
Wladimir Gorko
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 83 93
wladimir.gorkoNULL@baden.ch

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