Häufig gestellte Fragen
Kommunale Wahlen - allgemeine Infos zu:
Ansprechpersonen
Frage:
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Antwort:
Sandmeier Marco
Stadtschreiber, Co-Leiter Politik
Tel. direkt +41 56 200 82 04
oder
Meier Linda
Assistentin Politik
Tel. direkt +41 56 200 83 08
Datum 1. Wahlgang Majorzwahlen, Datum Einwohnerratswahlen
Frage:
Wann findet der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen des Einwohnerrats, des Stadtrats (inkl. Stadtammann und Vizeammann) sowie der Steuerkommission statt?
Antwort:
Am 28. September 2025.
Informationsveranstaltung
Frage:
Wird es eine Informationsveranstaltung für die Parteien/Gruppierungen/Kandidierenden geben?
Antwort:
Nein. Die notwendigen Informationen werden fortlaufend in der vorliegenden FAQ-Liste aufgeführt.
Plakatierung
Frage:
An welchen Orten und ab wann darf bewilligungsfrei plakatiert werden?
Antwort:
Parteien/Gruppierungen dürfen bewilligungsfrei acht Wochen vor dem Abstimmungs- und Wahlwochenende am unteren Bahnhofplatz, am Schlossbergplatz und am Cordulaplatz sowie an den Kandelabern entlang der Kantonsstrassen (Neuenhoferstrasse ab Querung Eisenbahnbrücke Richtung Neuenhof, Hochbrücke ab Brückenkopf Ost Richtung Wettingen, Mellingerstrasse ab Schadenmühleplatz Richtung Dättwil und Bruggerstrasse ab Obersiggenthaler Brücke Richtung Brugg, Bahnhofstrasse Turgi ab Einfahrt aus Schöneggstrasse bis Bahnhofstrasse 8, Wildenstichstrasse Turgi, Vogelsangstrasse Turgi, Landstrasse Turgi bis Gemeindegrenze Gebenstorf) Plakate aufzuhängen.
Smartvote
Frage:
Werden die Gesamterneuerungswahlen 2025 wieder durch die Online-Wahlhilfe Smartvote begleitet?
Antwort:
Ja, wie bereits bei den letzten Gesamterneuerungswahlen werden auch diese Wahlen wieder durch die Online-Wahlhilfe Smartvote begleitet . Für die Parteien/Gruppierungen/Kandidierenden werden dafür keine Kosten anfallen.
Frage:
Können die Parteien bei Smartvote badenspezifische Fragen einreichen? Oder werden nur die Standartfragen genommen?
Antwort:
Die Parteien haben die Möglichkeit, Inputs mit spezifischen lokalen Themen für den Fragebogen einzureichen. Die Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Sammlung von Inputs wird Anfang Mai direkt von Smartvote an die Parteien verschickt.
Städtische Plakatständer
Frage:
Besteht wieder das Angebot, städtische Plakatständer zu beziehen?
Antwort:
Ja. Es besteht wie bei den letzten Gesamterneuerungswahlen die Möglichkeit, einen Plakatständer pro Partei/Gruppierung und Standort (Unterer Bahnhofplatz, Schlossbergplatz und Cordulaplatz) für CHF 250 für alle drei Standorte zu mieten. Für das Aufstellen, das Abräumen und das Aufkleben der Plakate werden CHF 250 und für das Auswechseln der Plakate CHF 100 in Rechnung gestellt. Bestellungen haben direkt beim Werkhof zu erfolgen. Bei der Bestellung ist die Rechnungsadresse anzugeben. Die Plakate müssen mindestens 5 Arbeitstage vor dem Datum, an dem die Plakatständer aufgestellt werden sollen, beim Werkhof abgeliefert werden.
Wahlunterlagen
Frage:
Wann erhalten die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen?
Antwort:
Voraussichtlich zwischen dem 1. und dem 5. September 2025.
Majorzwahlen
Art Einreichen Wahlvorschläge
Frage:
Wie sind die Wahlvorschläge einzureichen?
Antwort:
Es muss pro Kandidatin oder Kandidat ein Wahlvorschlag eingereicht werden. Die Formulare finden Sie hier: Anmeldeformulare Majorzwahlen
Ein Wahlvorschlag ist von 10 Stimmberechtigten der Stadt Baden zu unterzeichnen. Dem Wahlvorschlag ist ein Wahlfähigkeitsausweis beizulegen. Amtierende Mitglieder, welche zur Wiederwahl antreten, können darauf verzichten. Die Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten auf dem Wahlvorschlag gilt als Wahlannahmeerklärung. Die unterzeichneten Stimmberechtigten müssen vom Stadtbüro auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Auf Wunsch kümmert sich die Stadtkanzlei um die Prüfung der Unterzeichnenden und das Einholen der Wahlfähigkeitsausweise. In diesem Fall sind die Wahlvorschläge mindestens eine Woche vor Fristablauf einzureichen.
Datum 2. Wahlgang
Frage:
Wann findet ein allfälliger 2. Wahlgang für die Majorzwahlen statt?
Antwort:
Am 30. November 2025.
Datum Einreichung Wahlvorschlag
Frage:
Wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
Antwort:
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 15. August 2025 (12.00 Uhr) ab.
Flugblätter
Frage:
Besteht die Möglichkeit mit den Wahlunterlagen Flugblätter mitzuschicken?
Antwort:
|
Nein. Das ist nur bei den Einwohnerratswahlen möglich. |
Informationsblatt
Frage:
Reihenfolge der Kandidierenden/Angaben zu den Kandidierenden auf dem Informationsblatt, welches dem Wahlzettel beiliegt?
Antwort:
Dem Wahlzettel wird ein Informationsblatt beiliegen, auf dem alle Kandidierenden aufgeführt sind. Die Kandidierenden werden nach Anzahl Amtsjahren absteigend aufgelistet. Bei gleicher Anzahl Amtsjahren und bei neu kandidierenden Personen entscheidet über die Reihenfolge jeweils das Alphabet. Es werden Vorname, Name, Geburtsjahr, Heimatort, Adresse und gegebenenfalls der Vermerk "bisher" abgedruckt, nicht jedoch Titel und Berufe.
Einwohnerratswahlen
Anforderungen an Unterzeichner
Frage:
Was sind die Anforderungen an die Unterzeichnenden? Gibt es welche mit speziellen Funktionen?
Antwort:
Die Unterzeichnenden dürfen jeweils nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Sie selber dürfen darauf nicht als vorgeschlagene Person figurieren.
Der/die Erstunterzeichnende gilt als Vertreter/in für den Verkehr mit den Behörden, der/die Zweitunterzeichnende gilt als dessen/deren Stellvertreter/in. Sie sind für die Behebung von Mängeln am Wahlvorschlag zuständig. Sie müssen Ende Juli 2025 erreichbar sein. Es ist im Interesse der Parteien/Gruppierungen, hierzu Personen vorzusehen, welche über die notwendigen Entscheidungskompetenzen verfügen.
Berufe auf Wahlvorschlägen
Frage:
Der Wahlvorschlag muss u.a. die Berufe der Vorgeschlagenen enthalten. Was darf unter Beruf angegeben werden?
Antwort:
Es können Berufe, Funktionen, Titel, Ausbildungen und/oder politische Ämter aufgeführt werden. Achtung: Der Platz ist beschränkt (max. 50 Zeichen).
Bezeichnung Wahlvorschläge
Frage:
Müssen Wahlvorschläge eine Bezeichnung tragen?
Antwort:
Ja. Die Bezeichnung dient der Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen. Üblicherweise tragen die Wahlvorschläge die Namen der Parteien.
Datum Einreichen Wahlvorschläge
Frage:
Wann müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden?
Antwort:
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge läuft am 28. Juli 2025, 12.00 Uhr, ab. Massgenbend für die Fristeinhaltung ist das Einreichen des Wahlvorschlags in Papierform.
Erfassen der Kandidierenden für die Einwohnerratswahlen
Frage:
Steht ein Programm für die Erfassung der Kandidierenden zur Verfügung?
Antwort:
Ja, die Listen und Kandidierenden der Einwohnerratswahlen müssen durch die Parteien/Gruppierungen direkt im VeWork (Abstimmungs- und Wahlprogramm) erfasst werden.
Frage:
Wie erhalte ich ein Login für das Wahl- und Abstimmungsprogramm VeWork?
Antwort:
Für die Administration (Erfassung) pro Partei/Gruppierung wird ein (oder mehrere) VeWork-Benutzer-Account erstellt.
Hierzu ist durch die Parteien/Gruppierungen die untenstehende Excel-Liste auszufüllen und an die Stadtkanzlei (stadtkanzlei@baden.ch) zu retournieren. Die Stadtkanzlei erstellt den Benutzer und die Parteien/Gruppierungen erhalten zeitnah ihre Login-Daten sowie alle notwendigen weiteren Informationen (Wegleitung VeWork).
Flugblätter
Frage:
Die Stadt wird den Stimmberechtigten mit den Wahlzetteln und dem Stimmrechtsausweis je ein Flugblatt der an der Wahl beteiligten Parteien/Gruppierungen in einem besonderen Umschlag zustellen. Können sich Parteien/Gruppierungen am Versand der Flugblättern beteiligen?
Antwort:
Ja.
Parteien/Gruppierungen, welche davon Gebrauch machen wollen, haben dies bis spätestens 28. Juli 2025, 12 Uhr, per E-Mail der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@baden.ch) und CC an Stadtschreiber Marco Sandmeier (marco.sandmeier@baden.ch) verbindlich zu melden. Der Kostenbeitrag pro Partei/Gruppierung beträgt zirka CHF 1'200.
Die Flugblätter dürfen höchstens ein Papiergewicht von 80 g/m2 haben, maximal Format A3 aufweisen und sind auf Format A5 gefaltet der Verpackungsstelle anzuliefern. Die Flugblätter dürfen keine Werbung, welche die gleichzeitig stattfindenden Majorzwahlen betrifft, enthalten. Die Entwürfe der Flugblätter sind bis am 5. August 2025, 12 Uhr, der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@baden.ch) CC an Stadtschreiber Marco Sandmeier (marco.sandmeier@baden.ch) zwecks inhaltlicher Kontrolle zuzustellen. Die Mitteilung des Ergebnisses der Kontrolle wird bis am 8. August 2025, 12 Uhr, erfolgen. Die Flugblätter (14'500 Exemplare) müssen bis am 18. August 2025, 8 Uhr, direkt an Arwo, Schwimmbadstrasse 41, 5430 Wettingen geschickt werden.
Gesetzliche Grundlage
Frage:
Gesetzliche Grundlage?
Antwort:
Verordnung über die Wahl des Einwohnerrats vom 5. Dezember 1988 (SAR 131.731)
Listennummern
Frage:
Nach welchen Kriterien werden die Listen-Nummern vergeben?
Antwort:
Die Nummerierung der einzelnen Listen erfolgt entsprechend der Zahl der für die Sitzverteilung massgebenden Stimmen, die bei den letzten Gesamterneuerungswahlen auf die Listen entfallen sind, wobei die Liste mit der höchsten Stimmenzahl die Nr. 1 erhält. Bei gleicher Stimmenzahl wird die Nummerierung durch Losentscheid bestimmt. Neu eingereichte Listen erhalten die durch die bisherigen Listen noch nicht belegten Nummern. Über die Zuteilung entscheidet das Los.
Der Entscheid bezüglich den Listennummern erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist.
Listenverbindungen
Frage:
Können Listenverbindungen eingegangen werden?
Antwort:
Nein.
Maximale Anzahl Kandidierende pro Wahlvorschlag
Frage:
Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten darf ein Wahlvorschlag höchstens enthalten?
Antwort:
50.
Namen auf Wahlvorschlägen
Frage:
Kann ein Wahlvorschlag zweimal denselben Namen enthalten?
Antwort:
Nein.
Frage:
Ist zwingend der amtliche (Vor)name anzugeben? Dürfen (Vor)namen abgekürzt werden? Dürfen Künstler(vor)namen verwendet werden?
Antwort:
Es ist nicht zwingend der amtliche (Vor)name anzugeben. Im Einzelnen: Vornamen dürfen abgekürzt werden. Z.B. Thom anstatt Thomas. Ebenfalls zulässig ist es, Vornamen zu verwenden, unter welchen die Personen allgemein bekannt sind. Z.B. Ueli anstelle von Ulrich, Uschi anstelle von Ursula. Zweite Vornamen und Allianznamen müssen nicht angegeben werden. Künstler(vor)namen dürfen, sofern es der Platz erlaubt, hinter den Vornamen/Namen in Klammern angegeben werden.
Prüfung Wahlvorschläge
Frage:
Wann werden die Wahlvorschläge geprüft? Was wird genau geprüft?
Antwort:
Nach Ablauf der Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge (28. Juli 2025) werden die physischen Wahlvorschläge durch das Stadtbüro/die Stadtkanzlei geprüft. Geprüft werden: Stimmberechtigung Unterzeichnende, Wahlfähigkeit Kandidierende, Schreibweise Namen der Kandidierenden, Adressen. Bezeichnung Wahlvorschlag, Kandidierende nur einmal auf einer Liste?, Berufe, Funktionen. Am 29. Juli 2025 teilt die Stadtkanzlei dem/der Erstunterzeichnenden mit, ob und gegebenenfalls welche Änderungen an der Liste vorgenommen werden und fordert bei Bedarf die Erstunterzeichnenden auf bis am 1. August 2025 eine Rückmeldung zu geben. Am 4. August 2025 werden die letzten Anpassungen vorgenommen. Später dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Wählbarkeitsvoraussetzungen
Frage:
Wer ist alles in den Einwohnerrat wählbar?
Antwort:
Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Stadt Baden mit Ausnahme der Mitglieder des Stadtrats und des städtischen Personals mit einem Arbeitspensum von 20 % (oder mehr). Lehrpersonen der Volksschule Baden gehören zum städtischen Personal.
Frage:
Wann müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein?
Antwort:
Im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Eine Person, welche kurz nach diesem Datum nach Baden zieht, ist nicht wählbar.
Wahlfähigkeitsausweis
Frage:
Sind den Wahlvorschlägen Wahlfähigkeitsausweise beizulegen?
Antwort:
Nein. Diese werden seitens des Wahlbüros organisiert.