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Strassen

Strassenunterhalt

Für das Strassennetz der Stadt Baden, mit Ausnahme der Kantonsstrassen (Mellingerstrasse, Bruggerstrasse, Wettingerstrasse, Neuenhoferstrasse, Kreuzung Schulhausplatz, Hochbrücke und Seminarstrasse), ist der Kompetenzbereich Tiefbau und öffentlicher Raum zuständig. Das Netz umfasst eine Fläche von rund 482’000 m².

Strassenunterhalt durch Tiefbau Stadt Baden - Belagseinbau mit Fertiger und Walze


Baulicher Strassenunterhalt

Die Lebensdauer einer Strasse beträgt je nach Standard und Belastung zwischen zwanzig und vierzig Jahren. Pro Jahr müssen rund 16’000 m² an Strassen- und Gehwegen erneuert werden. Um die knappen Ressourcen sinnvoll einzusetzen, werden die Unterhaltsarbeiten nach Möglichkeit mit anderen Werkeigentümerinnen und -eigentümern koordiniert. Belagssanierungen werden aus Gründen der Qualitätssicherung in der Regel in den Monaten Mai bis Oktober ausgeführt.

Strassenunterhalt durch Tiefbau Stadt Baden - Belagsschaden


Schadenmeldungen

Bitte melden Sie Schäden mit genauer Strassenbezeichnung und Hausnummer an die folgenden Stellen:

Schäden an Gemeindestrassen

STADT BADEN, Bau
Tiefbau und öffentlicher Raum
Roter Turm, Rathausgasse 5, 5400 Baden
Tel. +41 56 200 82 80
bauNULL@baden.ch

Schäden an Kantonsstrassen

Departement Bau, Verkehr und Umwelt,
Sektion Kreis II, Brackrütistrasse 5, 5210 Windisch
Tel. +41 56 460 02 40
tiefbau.uhNULL@ag.ch

Verkehrssignale und Lichtsignalanlagen

STADT BADEN, Stadtpolizei,
Amtshaus, Rathausgasse 3, 5400 Baden
Tel. +41 56 200 82 40
stadtpolizeiNULL@baden.ch

Reinigung und Winterdienst

STADT BADEN, Werkhof,
Mellingerstrasse 66, 5400 Baden
Tel. +41 56 200 25 80
werkhofNULL@baden.ch


Strassenaufbrüche

Für Aufbrucharbeiten an Gemeindestrassen ist ein Aufbruchgesuch bei der Abteilung Bau, Bereich Tiefbau und öffentlicher Raum, einzureichen. Das Gesuch muss die folgenden Unterlagen umfassen:

  • Gesuch für Strassenaufbruch
  • Situationsplan 1:500 mit massstäblich eingezeichneter und bemasster Fläche, die aufgebrochen werden soll

Für die Ausführung von Strassenaufbrüchen und das Wiedereinfüllen von Werkleitungsgräben in Gemeindestrassen gelten die Technischen Vorschriften der Stadt Baden.

Mit den Aufbrucharbeiten darf erst begonnen werden, wenn die entsprechende Bewilligung vorliegt. Die Daten werden erfasst und bis zum Ablauf der Garantiefristen kontrolliert. Zu Kontrollzwecken und für allfällige Garantieansprüche ist das Strassenaufbruch- und Belagseinbauprotokoll nach Beendigung der Arbeiten vollständig ausgefüllt bei der Abteilung Bau, Bereich Tiefbau und öffentlicher Raum, einzureichen.

Für Aufbrucharbeiten an Kantonsstrassen ist ein Aufbruchgesuch dem Kantonalen Departement BVU, Sektion Kreis II, Brackrütistrasse 5, 5210 Windisch einzureichen.


Bauplatzinstallationen auf öffentlichem Grund

Bauplatzinstallationen für private Bauvorhaben sind grundsätzlich auf Privatgrund zu errichten. Die Bewilligung zur Benutzung des öffentlichen Grundes zu Bauzwecken kann ausgestellt werden, sofern der Bauherrschaft kein Privatgrund zur Verfügung steht.
Wenn für die Bauplatzinstallation öffentlicher Grund beansprucht werden soll, ist eine Bewilligung der Stadt Baden erforderlich (§ 103 BauG § 47 BauV sowie das Reglement über die Benützung von öffentlichem Grund zu Sonderzwecken RBöG).
Das Gesuch ist mindestens 20 Arbeitstage vor dem Baubeginn bei der Abteilung Bau, Bereich Tiefbau und öffentlicher Raum, einzureichen.

Das Gesuch muss die folgenden Unterlagen enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Formular "Gesuch für Bauplatzinstallationen auf öffentlichem Grund"
  • Situationsplan 1:500 mit eingezeichneter Fläche, die beansprucht werden soll

Mit der Installation darf erst begonnen werden, wenn die entsprechende Bewilligung vorliegt.


Gesuch Erdanker und Nägel

Die Nutzung des öffentlichen Grundes für Erdanker und Nägel ist bewilligungspflichtig.
Das Gesuch ist zusammen mit einem Situationsplan 1:500 und den Ankerplänen spätestens 20 Arbeitstage vor Baubeginn einzureichen. Die Pläne können als PDF-Datei im Online-Formular eingefügt werden. In den Ankerplänen (Grundriss und Schnitte) sind die Lage und Länge (samt Bemassung) und vorhandene Werkleitungen einzutragen.
Bei Formaten grösser als A3, ist zusätzlich eine Printversion in zweifacher Ausführung einzureichen.


Öffentliche Beleuchtung

Für die öffentliche Beleuchtung der Stadt Baden sind die Regionalwerke AG Baden zuständig. Melden Sie bitte Schadens- und Störungsmeldungen direkt an:

Regionalwerke AG Baden
Haselstrasse 15, CH-5401 Baden
Tel. +41 56 200 22 22
Störungsdienst Tel. +41 56 200 94 00
infoNULL@regionalwerke.ch