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Meldeformular Baubeginn

Mindestens 14 Tage vor Baubeginn ausfüllen und einsenden.

Alle verlangten Planänderungen und Grundbucheintragungen sind der Abteilung Bau eingereicht worden:

Kontaktangaben

Hinweis: Mit dem Bau darf erst nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden. Sofern keine weiteren beschwerdeberechtigten Parteien am Verfahren beteiligt sind, darf sofort nach Erhalt der Baubewilligung und der Meldung des Baubeginns mit dem Bau begonnen werden, wobei diese Meldung als Rechtsmittelverzicht seitens der Bauherrschaft gilt.