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Wissenswertes

Gebäudestandard 2019

Der Gebäudestandard von EnergieSchweiz

Der Stadtrat bekennt sich zum neuen Gebäudestandard 2019 von Energie-Schweiz für Gemeinden. Der Standard setzt anspruchsvolle Massstäbe für energie- und umweltgerechte Bauten.

Mit dem Entscheid vom 20. Januar 2020 hat sich der Stadtrat dem Gebäudestandard 2019 von Energie Schweiz für Gemeinden verpflichtet. Der Gebäudestandard ist behördenverbindlich und gilt für Neubauten der Einwohnergemeinde Baden. Bei Gesamtsanierungen von Gebäuden, die zum Verwaltungs- und Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Baden gehören, wird der aktuelle Gebäudestandard angestrebt. Für Neubauten ist der Minergie-A oder P-Standard vorgegeben und für Gesamterneuerungen wird der Minergie-Standard für Neuabauten angestrebt. Der Standard bezieht sich auf den effizienten Einsatz von erneuerbarer Elektrizität, Photovoltaik sowie die Wärmeversorgung mit Abwärme oder erneuerbaren Energien. Zudem gibt es Richtlinien zur Bauökologie, Mobilität und Bewirtschaftung der Gebäude.

Grundsätze

  1. Für Neubauten durch die Einwohnergemeinde Baden als Alleinbauherrin, gilt jeweils der aktuell gültige Gebäudestandard von 'EnergieSchweiz' (heute: Version 2019).
  2. Für Gesamtsanierungen von Gebäuden des Verwaltungs- und des Finanzvermögens der Einwohnergemeinde Baden wird der aktuelle Gebäudestandard angestrebt und die Umsetzbarkeit im Einzelfall geprüft.
  3. Ist der aktuelle Gebäudestandard, bei Neubau- oder Gesamtsanierungsprojekten für Gebäude des Verwaltungs- oder des Finanzvermögens, aus Gründen der technischen Machbarkeit, rechtlichen Rahmenbedingungen, denkmalpflegerischer oder anderer Auflagen im Einzelfall nicht umsetzbar oder nicht verhältnismässig, und/oder machen übermässige Mehrkosten das Projekt unwirtschaftlich, kann vom Gebäudestandard abgewichen werden. Auch in solchen Fällen ist eine wirtschaftlich vertretbare energetische Optimierung umzusetzen.
  4. Für bestehende städtische Bauten im Verwaltungsvermögen der Einwohnergemeinde Baden, für welche keine umfassenden Erneuerungs- und/oder Umbaumassnahmen geplant sind, wird durch die Fachabteilung Entwicklungsplanung (Energiekoordinator) und die Abteilung Immobilien, unter Berücksichtigung der auf der Boden- und Immobilienstrategie (BIS) basierenden objektspezifischen Unterhaltsstrategie ein langfristiges Entwicklungskonzept erstellt. Es soll zudem geprüft werden, wie die bestehende Energiebuchhaltung für das Verwaltungsvermögen optimiert und auf die Gebäude des Finanzvermögens – allenfalls in vereinfachter Form – angewendet werden kann.
  5. Die Einwohnergemeinde Baden soll auch bei angemieteten Liegenschaften und bei Stockwerkeigentum bei der Eigentümerschaft auf die Umsetzung von energetischen Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten hinwirken.

Weitere Informationen

Der Gebäudestand 2019 von EnergieSchweiz

 

Kontakt

STADT BADEN
Entwicklungsplanung, Koordinator Energie
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.voglerNULL@baden.ch

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