Wissenswertes
Gebäudestandard 2025
Der Gebäudestandard von SVKI, Energiestadt und EnergieSchweiz
Der Stadtrat bekennt sich zum neuen Gebäudestandard 2025 von Energie-Schweiz für Gemeinden. Der Standard setzt anspruchsvolle Massstäbe für energie- und umweltgerechte Bauten.
Mit dem Entscheid vom 20. Januar 2020 hat sich der Stadtrat dem jeweils aktuellen Gebäudestandard (Version 2025) von Energie Schweiz für Gemeinden verpflichtet. Der Gebäudestandard ist behördenverbindlich und gilt für Neubauten der Einwohnergemeinde Baden. Bei Gesamtsanierungen von Gebäuden, die zum Verwaltungs- und Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Baden gehören, wird der aktuelle Gebäudestandard angestrebt. Für Neubauten ist der Minergie-A oder P-Standard (inkl. Zusatz ECO) vorgegeben. Alternativ stehen der SNBS-Hochbau-Standard (Stufe Gold) oder der SIA-Klimapfad zur Verfügung. Für Gesamterneuerungen werden die Vorgaben des Gebäudestanards angestrebt. Dies ist Minergie-P für Erneuerungen (1. Priorität) oder Minergie für Erneuerungen (2. Priorität) wenn möglich inkl. den Anforderungen an den Zusatz ECO. Alternativ sind auch SNBS-Hochbau (Stufe Gold) oder SIA-Klimapfad.
Der Gebäudestandard leistet einen Beitrag zur verstärkten Umsetzung von Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie zum gesunden Innenraumklima und zur Bauökologie. Mit der Version 2025 stehen nun auch rraue Energie und graue Treibhausgasemissionen, besonder bei der Erstellung von Gebäuden, im Fokus.
Grundsätze
- Für Neubauten durch die Einwohnergemeinde Baden als Alleinbauherrin, gilt jeweils der aktuell gültige Gebäudestandard von 'EnergieSchweiz' (heute: Version 2019).
- Für Gesamtsanierungen von Gebäuden des Verwaltungs- und des Finanzvermögens der Einwohnergemeinde Baden wird der aktuelle Gebäudestandard angestrebt und die Umsetzbarkeit im Einzelfall geprüft.
- Ist der aktuelle Gebäudestandard, bei Neubau- oder Gesamtsanierungsprojekten für Gebäude des Verwaltungs- oder des Finanzvermögens, aus Gründen der technischen Machbarkeit, rechtlichen Rahmenbedingungen, denkmalpflegerischer oder anderer Auflagen im Einzelfall nicht umsetzbar oder nicht verhältnismässig, und/oder machen übermässige Mehrkosten das Projekt unwirtschaftlich, kann vom Gebäudestandard abgewichen werden. Auch in solchen Fällen ist eine wirtschaftlich vertretbare energetische Optimierung umzusetzen.
- Für bestehende städtische Bauten im Verwaltungsvermögen der Einwohnergemeinde Baden, für welche keine umfassenden Erneuerungs- und/oder Umbaumassnahmen geplant sind, wird durch die Fachabteilung Entwicklungsplanung (Energiekoordinator) und die Abteilung Immobilien, unter Berücksichtigung der auf der Boden- und Immobilienstrategie (BIS) basierenden objektspezifischen Unterhaltsstrategie ein langfristiges Entwicklungskonzept erstellt. Es soll zudem geprüft werden, wie die bestehende Energiebuchhaltung für das Verwaltungsvermögen optimiert und auf die Gebäude des Finanzvermögens – allenfalls in vereinfachter Form – angewendet werden kann.
- Die Einwohnergemeinde Baden soll auch bei angemieteten Liegenschaften und bei Stockwerkeigentum bei der Eigentümerschaft auf die Umsetzung von energetischen Optimierungs- und Verbesserungsmöglichkeiten hinwirken.
Weitere Informationen
Der Gebäudestand 2025 von SVKI, Energiestadt und EnergieSchweiz
Kontakt
STADT BADEN
Entwicklungsplanung, Koordinator Energie
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Telefon +41 56 200 82 92
christian.vogler@baden.ch