Direkt zum Inhalt springen

Baden ist. | Home

Metanavigation

Baden ist. | Home

Aktuelle Meldungen

Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe auf Stufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr". Per 28. Juli um 12 Uhr gilt ein absolutes Feuerverbot im Kanton Aargau.

Aufgrund der festgesetzten Gefahrenstufe 5 "sehr grosse Waldbrandgefahr" hat das Departement Gesundheit und Soziales per 28. Juli 2026 um 12 Uhr für das gesamte Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot verfügt. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Merkblatt öffnen

Alle Informationen und FAQ: Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

zur Liste

  • drucken
  • als PDF