Aktuelles
Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Der Kanton Aargau erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 4 "grosse Waldbrandgefahr".
Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.
Das Stadtforstamt Baden wird heute Nachmittag, am 25. Juni 2026, die offiziellen Feuerstellen im Badener Wald schliessen.
Weitere Informationen: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe - Kanton Aargau