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Erklärvideo Stadtrat

1. Wer ist der Stadtrat Baden

Der Stadtrat Baden ist die Exekutive der Stadt Baden, also die ausführende Gewalt. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Den Vorsitz inne hat Herr oder Frau Stadtammann. Der Stadtrat wird durch die beiden Stadtschreiber unterstützt.  

3. Wie oft tagt der Stadtrat? 

Der Stadtrat tagt in der Regel wöchentlich. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 

4. Wie werden Stadträtinnen und Stadträte gewählt? 

Alle vier Jahre wird der Stadtrat durch die Stimmberechtigten der Stadt Baden im Majorzwahlverfahren gewählt.  

5. Wer führt den Stadtrat? 

Herr oder Frau Stadtammann leitet die Sitzungen und repräsentiert die Stadt in der Öffentlichkeit. 

6. Welche Kompetenzen hat der Stadtrat? 

Dem Stadtrat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. 

Dem Stadtrat obliegen u.a. die Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zuhanden der ihm übergeordneten Gemeindeorgane sowie der Vollzug der Beschlüsse derselben oder die unmittelbare Aufsicht über die Verwaltung und den Finanzhaushalt der Gemeinde. 

7. Kann der Stadtrat Gesetze erlassen? 

Die Kompetenz für die kommunale Rechtsetzung liegt grundsätzlich beim Einwohnerrat. Es gibt jedoch Bereiche, in denen der Stadtrat die Kompetenz dazu hat. Z.b. im Bereich der öffentlichen Sicherheit (Erlass des Polizeireglements). Ausführungsbestimmungen (Verordnungen) werden in der Regel durch den Stadtrat erlassen.  

8. Wie kann die Bevölkerung mit dem Stadtrat in Kontakt treten? 

Der Badener Stadtrat ist an vielen öffentlichen Veranstaltungen anzutreffen.  
Offizielle Kontaktaufnahmen erfolgen auf dem schriftlichen Weg: Stadtrat Baden, Rathausgasse 1, 5400 Baden oder per E-Mail stadtrat@baden.ch.  

9. Was passiert, wenn der Stadtrat uneinig ist? 

Es wird abgestimmt.  
Entscheide fallen mit Mehrheit, der Stichentscheid liegt bei Herr oder Frau Stadtammann.  

10. Wie informiert der Stadtrat über Entscheide? 

Die Entscheide des Stadtrats sind grundsätzlich nicht öffentlich. Viele der Entscheide werden aber öffentlich kommuniziert. Die Behördenkommunikation informiert in diesen Fällen umfassend und transparent.  

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