Quartier mitgestalten
Die Einführung von Begegnungszonen in Wohnquartieren steigert die Attraktivität von Strassen erheblich. Fussgängerinnen und Fussgänger erhalten Vorrang vor Fahrzeugen aller Art, während die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt wird. Damit wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und die Aufenthaltsqualität erhöht. Insbesondere Kinder können die Strassen sicher überqueren und zum Spielen nutzen, wodurch die Strasse zu einem belebten Begegnungsort wird.
Initiieren und Begleiten erwünscht
Anwohnende können die Einrichtung einer Begegnungszone anstossen. Die Stadt prüft das Anliegen und erarbeitet in Abstimmung mit den Antragstellenden und den städtischen Gestaltungsprinzipen ein entsprechendes Projekt. Pro Jahr werden zwei Anträge aus der Bevölkerung bearbeitet. Durch die aktive Beteiligung an der Gestaltung trägt die Bevölkerung dazu bei, dass ihre Quartierstrasse zu einem für sie passenden Aufenthalts- und Begegnungsort wird.
Damit die Begegnungszonen zeitnah und unabhängig von Strassensanierungsprojekten umgesetzt werden können, wird bei den Gestaltungen auf bauliche Massnahmen verzichtet. Die Gestaltung erfolgt gemäss der Gestaltungsrichtlinie kommunale Strassen durch die Markierung blauer Punkte an sensiblen Orten, der Markierung der Querbalken beim Zoneneingang sowie der Signalisation als Begegnungszone. In regelmässigen Abständen wird eine weisse "20" zur Erinnerung an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h markiert.
Gestalten Sie Ihr Quartier mit: Neue Begegnungszone beantragen
Aktuelle Projekte zur Errichtung einer Begegnungszone:
| Projektname | Ausführung geplant | erfolgte Umsetzung |
|---|---|---|
| Schulhausweg Rütihof | 2025 | Herbst 2025 |
| Brunnmattstrasse | 2024/2025 | Sommer 2025 |
| Dorfstrasse Dättwil | 2024/2025 | Sommer 2025 |
| AZ-Hochhaus | 2025/2026 | |
| Ländliweg | 2027/2028 |
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die eingereichten Projekte:
| Projektname | Eingang des Antrags | Voraussichtliches Bearbeitungsjahr | erfolgte Umsetzung |
|---|---|---|---|
| Gehling | 30. März 2026 | 2026 | |
| Eibenweg | 06. März 2025 | 2026 | |
| Sonnmattstrasse | 18. Februar 2025 | 2025 | |
| Im Ifang / Stockmattstrasse bis Fluhmattstrasse | 04. April 2024 | 2025 | |
| St. Ursusstrasse | 16. März 2024 | 2024 | Herbst 2025 |
| Ahornweg | 11. März 2024 | 2024 | Herbst 2025 |
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Stadtentwicklung: