Nachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung in der Stadtverwaltung
Die Stadt Baden beschafft Produkte und Dienstleistungen verantwortungsvoll und nachhaltig. Die nachhaltige Beschaffung ist in der Gemeindeordnung der Stadt Baden, im Leitbild der Stadtverwaltung und im Planungsleitbild verankert. Damit nimmt die Stadt Baden ihre Vorbildfunktion zum Schutz der Umwelt sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit wahr.
Gleichzeitig trägt die nachhaltige Beschaffung
zur Erreichung des städtischen Netto‑Null‑Ziels bis 2040 bei und stützt die Klima‑ und Energiecharta des Klima‑Bündnis Schweiz. Auch die Agenda 2030 der Vereinten Nationen wird berücksichtigt, insbesondere das Ziel Nr. 12 «Nachhaltige Konsum‑ und Produktionsmuster sicherstellen».
Verbindliche Vorgaben für die Beschaffung
Eine stadtinterne Weisung zur nachhaltigen Beschaffung ergänzt bestehende Gesetzgebung zum Beschaffungsrecht. Dazu gehört insbesondere die «interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)». Die Weisung gilt für alle Neuvergaben von Bauleistungen sowie Güter- und Dienstleistungsbeschaffungen.
Sie ist für alle Beschaffenden der Stadtverwaltung verbindlich. Die Weisung dient als klarer Rahmen für das operative und strategische Vorgehen und unterstützt die systematische Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitskriterien in Beschaffungsprozessen.
KER_def_Weisung_nachhaltige Beschaffung Stadt Baden 2025.pdf [pdf, 1.3 MB]
Leitsätze der nachhaltigen Beschaffung
Ökonomisch
Wir beschaffen zum bestmöglichsten Preis-/Leistungsverhältnis und unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten der Produkte. Wenn rechtlich zulässig, werden Unternehmen aus der Region besonders berücksichtigt.
Ökologisch
Wir beschaffen Güter und Dienstleistungen, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben und über den ganzen Lebenszyklus wenig natürliche Ressourcen verbrauchen.
Sozial
Wir berücksichtigen ausschliesslich Anbietende, die die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen sowie die Gleichbehandlung aller einhalten.