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Aktuelles zum Thema Energie

Monitoringbericht Energiekonzept

Stand der Umsetzung per Ende 2024

Download Zwischenbericht 2024 [pdf]

Dieser Bericht prüft den Stand der Umsetzung und Zielerreichung des Energiekonzepts 2022 – 2031. Die Stadt Baden hat sich verpflichtet bis zum Bilanzjahr 2031 60 % und bis 2026 40 % weniger CO2 ausstossen als zum Referenzjahr 2013. Dies ist notwendig, damit bis spätestens 2050 (für die Verwaltung bereits 2040) das Netto-Null Ziel erreicht wird. Per Ende 2024 lag der CO2-Ausstoss bei 4.22 t CO2 pro Person und Jahr, dies entspricht einer Reduktion um 38.1 %.

Mit dieser Entwicklung liegt die Stadt Baden auf Kurs, das Zwischenziel 2026 ist schon fast erreicht. Dies u.a. dank den Umständen, dass nun der Ortsteil Turgi auch zur Bilanz gehört. Turgi hat eine andere Struktur mit weniger Arbeitsplätzen und einen höheren Anteil an Fernwärme bei der Wärmeversorgung als das bisherige Baden. Die Anstrengungen müssen aber weiter hoch bleiben.

  SOLL 2024 IST 2024 Ziel 2026 Ziel 2031
Treibhausgase -33.8 % -38.1 % -40 % -60 %
Primärenergie -25.4 % -41.3 % - 30% -43 %

Bei der Primärenergie hat sich die Stadt Baden verpflichtet bis 2031 43 % weniger zu verbrauchen als 2013. Bis 2026 müssen es mindestens 30 % weniger sein. Bis 2050 sollen - 65 % bzw. 2000 Watt pro Person und Jahr erreicht werden. Per Ende 2024 lag der Primärenergieverbrauch bereits bei 3327 Watt pro Person und Jahr. Dies entspricht einer Reduktion von 41.3 % und liegt nahe dem Zielwert für 2031.

Da die Grösse «Primärenergieverbrauch» etwas schwierig verständlich ist, wird zukünftig zusätzlich der Anteil an erneuerbaren Energien vorgegeben, da es fast das Gleiche aussagt. Über alle Bereiche (Wärme, Strom, Mobilität) waren es ca. 45 % an erneuerbarer Energie im Jahr 2024. Bei der Wärme allein sind es 42 % erneuerbare Energie (inkl. Abwärme) und hier liegt auch das grösste Potential.

Zum Ziel führt daher nur der konsequente und rasche Umstieg auf erneuerbare Energien:

  • Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Lösungen ersetzen
  • Dächer und Infrastrukturen, wo immer wirtschaftlich sinnvoll, für die Stromproduktion durch Photovoltaik nutzen
  • Den nicht vermeidbaren motorisierten Individualverkehr auf Elektromobilität umstellen; Förderung des Velo- und Fussverkehrs sowie des ÖV.

Es wurden neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Das CO2-Gesetz ab 2025 führt vor allem bestehende Instrumente weiter und beinhaltet keine wesentlichen neuen Instrumente. Ein Lichtblick sind die zusätzlichen Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen. Das neue Energiegesetz des Kantons Aargau ist seit dem 1.4.2025 in Kraft. Beim Heizungsersatz sind zwar 10 % an erneuerbare Energie vorgeschrieben, aber in vielen Fällen sind Gas und teilweise auch Ölheizungen noch möglich. Deshalb könnten in Baden immer noch neue fossile Heizungen eingebaut werden. Die bestehenden Grundlagen bei der Wärmeversorgung sind unzureichend für die konsequente Umsetzung in Baden. 

Deshalb sind wir darauf angewiesen den eigenen kommunalen Spielraum stärker auszunutzen. Die entsprechenden Lösungen wurden mit der revidierten Nutzungsplanung bereits erarbeitet. Im Zentrum stehen die Pflichten für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz und für den Einsatz von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen, sowie die Bereitstellung von Infrastruktur für die Elektromobilität. Auch der Emission von Treibhausgasen bei der Erstellung von Gebäuden wird mit einem Grenzwert Rechnung getragen. Wichtig ist eine möglichst baldige Inkraftsetzung der revidierten Nutzungsplanung.

In der Zwischenzeit darf und muss die Stadtverwaltung ihre Vorbildrolle wahrnehmen und die zukünftigen Vorgaben bereits vorleben. Die Verwaltung soll bereits ab 2030 überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden und bereits per 2040 das Netto Null Ziel erreichen.

Kontakt

STADT BADEN, Klima und Umwelt
Christian Vogler
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.vogler@baden.ch

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