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Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden

Sitzung vom 5. Dezember 2023

Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Als Präsidentin des Einwohnerrats für die Jahre 2024/2025 wird Sarah Wiederkehr (Die Mitte) gewählt.
     
  2. Als Vizepräsident/in des Einwohnerrats für die Jahre 2024/2025 wird Denise Zumbrunnen (Grüne) gewählt.
     
  3. Als Stimmenzählende des Einwohnerrats für die Jahre 2024/2025 werden Susanne Slavicek (Team) und Caspar Zimmermann (FDP) gewählt.
     
  4. Als Präsident der Finanzkommission für die Jahre 2024/2025 wird Jürg Mützenberg (Grüne) gewählt.
     
  5. Als Vizepräsident der Finanzkommission für die Jahre 2024/2025 wird Reto Huber (Die Mitte) gewählt.
     
  6. Als Präsidentin der Strategiekommission für die Jahre 2024/2025 wird Selena Rhinisperger (SP) gewählt.
     
  7. Als Vizepräsidentin der Strategiekommission für die Jahre 2024/2025 wird Claudia Frigo Mallien (GLP) gewählt.
     
  8. Als Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 wird Emanuel Ritzmann (FDP) gewählt.
     
  9. Als Ersatzmitglieder der Allgemeinen Nutzungsplanungskommission für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 werden Luzius Wyrsch (Die Mitte) und Adrian Humbel (FDP) gewählt.
     
    1. Für die Planung der baulichen Massnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der Challenge League (Etappe 2) wird ein Planungskredit von CHF 240'000 (brutto inkl. MWST) bewilligt.
       
    2. Für das Umrüsten der Tribünensitze wird ein Investitionskredit von CHF 150'000 (brutto inkl. MWST) genehmigt.
       
    3. Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von CHF 24'785 zulasten der laufenden Rechnung wird Kenntnis genommen.
       
    4. Auf die Forderung der Stadt Baden gegenüber dem FC Baden 1897 für eine vollständige Rückzahlung der Kosten der dringlich vorgezogenen Massnahmen (Etappe 1) von CHF 950'000 wird verzichtet.
       
    5. Der FC Baden 1897 soll alternativ zu einer vollständigen Rückzahlung von CHF 950'000 für die Etappe 1 an die Einwohnergemeinde einen Betrag zurückzahlen, der sich wie folgt zusammensetzt:
      - CHF 75'000 (Ertrag aus dem Crowdfunding des FC Baden zur Finanzierung der Etappe 1;
      - Beteiligung des FC Baden mit CHF 50'000 aus der Vereinskasse mit einer Rückzahlungsvereinbarung in Raten à CHF 10'000 p. a. innert fünf Jahren;
      - Erhöhung der vertraglich fixierten Ticketabgabe von 10 % auf 13 % für fünf Jahre für Heimspiele der Challenge League.

      Der Stadtrat wird beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung unter Berücksichtigung der damit verbundenen Bedingungen zu Ticketerlösabgaben und den geänderten Nutzungsbedingungen für die Gesamtanlage auszuarbeiten und mit dem Verein abzuschliessen.
       
  10. Das Geschäft "Trafohalle; Senkung der Zinskosten der Trafo Baden Betriebs-AG durch Abgabe einer Eventualverpflichtung gegenüber der finanzierenden Bank (48/23)" wird zurückgewiesen.

12.  1. Für die Umsetzung des Projekts «Gesamtkoordination Baustellen Innenstadt/ Badstrasse» (GEKOBIB) wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 550'000 (netto CHF 200'000, Kos­tendach)
           genehmigt.

    1. Von den jährlich wiederkehrenden Investitionsfolgekosten von CHF 41'500 zulasten der lau­fenden Rechnung wird Kenntnis genommen.
       
  1. Das Postulat Maurizio Savastano und Mitunterzeichnende vom 5. März 2022 betreffend öffentli­cher, naturnaher Spielplatz im Quartier Kappelerhof wird nach Kenntnisnahme vom vorliegenden Bericht abgeschrieben.
     
    1. Das Postulat Till Schmid und Luca Wälty vom 8. Mai 2023 betreffend Anbindung Turgi Bahnhof an das RVBW-Netz wird überwiesen.
    2. Das Postulat wird nach Kenntnisnahme vom vorliegenden Bericht abgeschrieben.
       
  2. Das Postulat Norma De Min vom 27. Juni 2023 betreffend Entsiegelung von asphaltierten öffentlichen Flächen wird nicht überwiesen.

Die Beschlüsse gemäss den Ziffern 10.1, 10.2, 10.4, 10.5 und 12.1 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 5 % der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen nach Publikation des entsprechenden Beschlusses verlangt wird.

 

 

   

Stadtrat
Rathausgasse 1
5400 Baden
stadtratNULL@baden.ch

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