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Energiestrategien von Bund und Kanton

Energiestrategie 2050 des Bundes

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 haben Bundesrat und Parlament den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie beschlossen. Dieser Entscheid sowie weitere tiefgreifende Veränderungen im internationalen Energieumfeld, bedingen einen Umbau des Schweizer Energiesystems. Hierfür hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Die Energiestrategie 2050 ist ein Massnahmenpaket, welches am 21. Mai 2017 in einer schweizweiten Volksabstimmung angenommen worden ist. Vor dem Hintergrund des geplanten Atomausstieges soll es der langfristigen Versorgung des Landes mit elektrischer Energie dienen, es umfasst unter anderem Massnahmen zur Energieeffizienzerhöhung, zur Senkung von CO2-Emissionen und zur Förderung erneuerbarer Energien. Ein Ziel ist es, die Abhängigkeit der Schweiz von importierten fossilen Energien zu reduzieren. Das revidierte Energiegesetz ist Anfang 2018 in Kraft getreten. Die wichtigsten Ziele sind:

  • Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs pro Person auf -16% im Jahr 2020 und -43% im Jahr 2035 jeweils gegenüber dem Jahr 2000
  • Senkung des durchschnittlichen Stromverbrauchs pro Person auf -3% im Jahr 2020 und -13% im Jahr 2035 jeweils gegenüber dem Jahr 2000
  • Eine durchschnittliche inländische Produktion an erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) von 4‘400 GWh per 2020 und 11‘400 GWh per 2035
  • Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Gewässersanierungen
  • Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für energetische Gebäudesanierungen: Anhebung der Maximalgrenze auf 450 Mio. CHF pro Jahr
  • Ausweitung der steuerlichen Anreize zur energetischen Gebäudesanierung: Übertragbarkeit von energetischen Investitionskosten auf zwei nachfolgende Steuerperioden
  • Emissionsvorschriften für Personenwagen (95 g CO2/km) , sowie Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (147 g CO2/km) per 2020.

Mehr Informationen zur Energiestrategie 2050

Kantonale Energiepolitik

Die kantonale Energiepolitik ist im Planungsbericht energieAARGAU (2015)  festgehalten. Dieser zeigt die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik für einen Zeithorizont von 10 Jahren auf. Im Zentrum stehen die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien mit einem Schwerpunkt im Gebäudebereich. Diese Strategie richtet sich nach den folgenden Leitlinien: Nachhaltige Entwicklung, Stärkung des Energiekantons und Erhaltung der Versorgungssicherheit.

Die vier kantonalen Hauptziele stützen sich direkt auf die Ziele des Bundes. Die Ziele für den Energie- und Stromverbrauch werden direkt übernommen. Im Bereich der erneuerbaren Stromproduktion werden die Ziele proportional zur Bevölkerung übernommen: mindestens 340 GWh bis 2020 und 1‘130 GWh bis 2035. Zusätzlich soll die Versorgungssicherheit oberste Priorität haben.

Betreffend die kommunalen Zielsetzungen sind vor allem die folgenden Ziele aus den Handlungsfeldern „Neue erneuerbare Energien“, „Nicht erneuerbar Energien“ und „Gebäude“ wichtig:

  • Eine effiziente Nutzung der erneuerbaren Energien ist durch eine regionale Planung und Koordination zu optimieren. Der Kanton unterstützt in Zusammenarbeit mit Dritten die regionale Koordination.
  • Erdöl soll vorwiegend dort eingesetzt werden, wo noch keine wirtschaftlich tragbaren oder technisch befriedigenden Alternativen auf Basis von erneuerbaren Energien oder Erdgas vorhanden sind.
  • Die Erneuerungsrate bestehender Gebäude soll gesteigert werden. Vorrangig soll aber erreicht werden, dass jede in Angriff genommene Erneuerung energieeffizient umgesetzt wird.
  • Der Anteil an fossiler Energie im Gebäudebereich soll bis 2035 auf 50 % gegenüber 2010 begrenzt werden.
  • Beim Ersatz von Wärmeerzeugern in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung sollen diese so ausgerüstet werden, dass der Anteil an nicht erneuerbarer Energie 90 % des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet.
  • Staatseigene Bauten sollen bis 2050 zu 100 % ohne fossile Brennstoffe betrieben werden. Der Stromverbrauch soll bis 2030 um 20 % gesenkt oder durch erneuerbare Energien, zugebaut bei staatlichen Bauten, ersetzt werden.

Zudem will der Kanton die Bestimmungen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), Version 2014, umsetzen. Dafür ist eine Anpassung des Energiegesetzes notwendig. Diese ist zurzeit in Arbeit und wird am 3. März 2020 im Grossen Rat ein zweites Mal behandelt. Das Gesetz würde frühestens per Mitte 2020 in Kraft treten. Im Falle eines sich abzeichnenden Referendums würde des Gesetz bei einer Zustimmung der stimmbevölkerung per 2021 in Kraft treten.

Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sind die folgenden Neuerungen vorgesehen:

  • Neue Bauten erzeugen einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber. Falls eine Elektrizitätserzeugung bei einem neuen Gebäude nicht möglich ist, kann sich die Eigentümerschaft an einer anderen Anlage beteiligen.
  • Mindestanteil Biogas bei einer sanierten Erdgas-Heizung

Mehr Informationen zur kantonalen Energiepolitik

Beratung zur Teilrevision des Energiegesetzes

Kontakt

STADT BADEN
Entwicklungsplanung, Koordinator Energie
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.voglerNULL@baden.ch

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