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Stadt ist.

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Wissenswertes

Energiereglement und Energieverordnung

Energieförderprogramm

Das neue Energieförderprogramm der Stadt Baden wurde per 1. Januar 2021 eingeführt und wird laufend überprüft und ergänzt. Die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms, die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung sind im Energiereglement (KER 630.100) geregelt. Die detaillierten Förderbestimmungen sind in der Energieverordnung (KER 630.101) festgehalten.

Eine Zusammenstellung der finanziellen Beiträge und eine Übersicht zu Förderbeiträgen von Dritten finden Sie auf der Seite Förderung. Hier finden Sie Informationen und Antragsformulare für die folgenden Unterstützungsbeiträge:

  • Den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen mit Fernwärme, Wärmepumpen und Holzheizungen. Der Förderbeitrag ist bemessen nach der CO2-Reduktion im Vergleich zu einer fossilen Heizung (Link Förderrechner) und wird zusätzlich zum Beitrag des Kantons bezahlt.
  • Ladestationen für Elektroautos und die Erschliessung der Ladeinfrastruktur bei Mehrfamilienhäusern ab drei Einheiten, jeweils 25 % der Investitionskosten werden übernommen.
  • Photovoltaik-Anlagen erhalten einen Investitionsbeitrag des Bundes (Pronovo). Dieser wird von der Stadt Baden um 50 % erhöht.
  • Solarthermische Anlagen für die Aufbereitung von Warmwasser und zur Unterstützung der fossilen Heizung. Beitrag des Kantons und zusätzlich CHF 750 + CHF 500 pro Wohnung.
  • Kerndämmungen von Zweischalenmauerwerken (Isolation), CHF  2'000 pro Objekt.
  • Energieberatung: Übernahme der Beratungskosten bis CHF 1000.

Fragen und Anworten

Woher kommt das Geld für die finanziellen Anreize?

Der Einwohnerrat Baden hat das Energiereglement am 21. Oktober 2020 genehmigt. Dieses regelt u.a die Finanzierung des Förderprogramms. Es wird durch einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes der Regionalwerke AG Baden (RWB) finanziert. Die Gebühr wird im Auftrag der Stadt Baden durch die RWB verrechnet. Die Abgabe beträgt aktuell 0.25 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) bis einschliesslich 50'000 kWh pro Abnahmestelle und Jahr und für jede darüber hinaus gehende kWh Strom pro Abnahmestelle 0.15 Rp./kWh.

Was geschieht mit den bisherigen Förderbestimmungen?

Die bestehenden Bestimmungen wurden per 1. Januar 2021 durch das neue Energiereglement und die revidierte Energieverordnung abgelöst. Sie erhalten weiterhin Förderbeitrage vom Kanton oder von andern Institutionen. Bereits zugesicherte Beiträge werden gemäss den alten Förderbestimmungen ausbezahlt. Melden Sie sich bei Unklarkeiten.

Weiterentwicklung

Das Energieförderprogramm und die zugehörigen Förderbeiträge werden laufend überprüft und bei Bedarf an sich ändernde Rahmenbedingungen oder Bedürfnisse angepasst. Das grosse Ziel bleibt eine Energieversorgung möglichst ohne fossile Energien bis spätestens 2050. Machen Sie mit!

Stand Energieförderfonds per Ende 2022

Das folgende Faktenblatt informiert über den aktuellen Stand des Energieförderprogramms und die Verwendung der Mittel. Stand per Ende 2022 [pdf]

Radiobeitrag im SRF Regionaljournal vom 13.01.2023

Kontakt

STADT BADEN
Entwicklungsplanung, Koordinator Energie
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.voglerNULL@baden.ch

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