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Neu: Energieförderung ausgebaut

Heizungsersatz, Photovoltaik, Solarthermie und Beratung

Das Energieförderprogramm der Stadt Baden wurde per 1. Januar 2021 neu lanciert und erweitert. Die folgenden Förderbeiträge sind ab sofort verfügbar:

  • Energieberatung: Übernahme der Beratungskosten bis 1'000 CHF.
  • Ersatz von fossilen Heizungen mit einem erneuerbaren System: Anschluss Fernwärme und Wärmepumpen. Der Förderbeitrag ist bemessen nach der CO2-Reduktion im Vergleich zu einer fossilen Heizung (Link Förderrechner).
  • Kerndämmungen von Zweischalenmauerwerken (Isolation): 2'000 CHF pro Objekt
  • Solarthermische Anlagen: 1'500 CHF Grundbeitrag + 1'000 CHF pro Wohneinheit.
  • Photovoltaikanlagen: 50 Prozent zusätzlich zur Förderung des Bundes (Pronovo).

Weitere Details und Online-Antragsformulare zu den einzelnen Förderungen, sowie zu weiteren Förderbeiträgen von Dritten, finden Sie unter: www.baden.ch/energiefoerderung.

Rechtliche Grundlagen

Der Einwohnerrat hat das Energiereglement (KER 630.100) am 21. Oktober 2020 genehmigt. Dieses regelt die Grundlagen des Förderprogramms, die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung. Die detaillierten Förderbestimmungen sind in der Energieverordnung (KER 630.101) festgehalten. Das Energieförderprogramm wird durch einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes der Regionalwerke AG Baden (RWB) finanziert. Die Gebühr wird im Auftrag der Stadt Baden durch die RWB verrechnet. Die Abgabe beträgt aktuell 0.25 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) bis einschliesslich 50'000 kWh pro Abnahmestelle und Jahr und für jede darüber hinaus gehende kWh Strom pro Abnahmestelle 0.15 Rp./kWh.

Kontakt

STADT BADEN
Entwicklungsplanung, Koordinator Energie
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 82 92
christian.voglerNULL@baden.ch

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