Direkt zum Inhalt springen

Baden ist. | Home

Metanavigation

Baden ist. | Home

Aktuelles

Corona: Stadträtliche Unterstützungsmassnahmen für Kulturschaffende, Kulturbetriebe und Firmen in Baden

Kulturbetriebe und Kulturschaffende aus Baden sowie Firmen, die ihren Sitz in Baden haben, können unter gewissen Voraussetzungen in Ergänzung zu den Hilfspaketen von Kanton/Bund bei der Stadt Baden Unterstützungsgelder beantragen. Kulturproduzierende haben ausserdem die Möglichkeit, sich um ein Arbeitsstipendium zu bewerben. Gewerbetreibende sowie Mieterinnen und Mieter von kulturell und für Veranstaltungen genutzten stadteigenen Flächen können nach wie vor von einer temporären Reduktion des Mietzinses profitieren.

Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen sowohl Teile der Wirtschaft als auch den Kultur­sektor stark. Aus diesem Grund hat der Stadtrat entschieden, Badener Kulturbetrieben und Kulturschaffenden sowie Firmen, die ihren Sitz in Baden haben, im Sinne von akuten Härtefällen in besonderer Lage bei der Stadt Baden ein Unterstützungsgesuch zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass sie ihre im Rahmen der Hilfspakete von Kanton/Bund erhaltene Unterstützung als unzureichend begründen können. Bewilligte Beiträge sollen subsidiär zu Bund/Kanton der Überbrückung wirtschaftlicher Engpässe bis maximal Juli 2021 dienen, max. CHF 10'000 pro Fall betragen, à-fond-perdu.

Diese Anträge sind mit dem auf baden.ch/corona bereit gestellten Gesuchsformular an den Stadtrat zu richten. Die Gesuche müssen bis spätestens 31. Juli 2021 bei der Stadtkanzlei eingehen.

Arbeitsstipendium für Kulturschaffende

Ein weiteres Instrument zur Unterstützung von Kulturschaffenden mit Wohnsitz oder starkem Bezug zur Stadt Baden ist die Möglichkeit, sich um ein Arbeitsstipendium zu bewerben. Damit sollen Produzierende in ihrem Schaffen unterstützt werden. Das Stipendium ist verknüpft mit einem künstlerischen Vorhaben oder einem Vorhaben im Zusammenhang mit der Auslotung von neuen Begegnungsmöglichkeiten mit dem Publikum. Das Vorhaben kann auch in Kooperation mit Badener Kulturhäusern stattfinden. Die Bedingungen finden sich auf der Website unter Kulturförderung.

Zusätzliche Fragen von Kulturbetrieben und -schaffenden können an die Leiterin Kulturförderung, suzette.beck@baden.ch, gerichtet werden.

Verständnisfragen von Firmen können an den Leiter Standortförderung, thomas.luetolf@baden.ch, gerichtet werden, .

"Badener Modell" besteht weiterhin

Mit dem "Badener Modell" werden zudem weiterhin Gewerbetreibende sowie Mieterinnen und Mieter von kulturell genutzten stadteigenen Flächen unterstützt. Sie können ihr Gesuch bei der Abteilung Liegenschaften einreichen.

Auch die flexible Handhabung und der Verzicht auf Gebühren bei der Zurverfügungstellung des öffentlichen Raums für Gartenwirtschaften und Kundenstopper wird, wie bereits kommuniziert, für das Jahr 2021 beibehalten.

zur Liste

  • drucken
  • als PDF