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Dokumente, Urkunden, Registerauszüge

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Auskünfte aus Registern (z.B. Geburtszeit) dürfen nur in Form von Auszügen (z.B. Geburtsurkunde), jedoch nicht mündlich erteilt werden.

Dokumente und Urkunden

  • über ein Zivilstandsereignis in der Schweiz (zum Beispiel Geburtsurkunde) können beim Zivilstandsamt des Ereignisortes bestellt werden
  • über den Personenstand (wie Heimatschein oder Familienausweis) können beim Zivilstandsamt des Heimatortes bezogen werden

Beim Zivilstandskreis Baden sind folgende Auszüge über den Online Services erhältlich:

  • Anerkennungsbestätigungen für im Zivilstandskreis Baden anerkannte Kinder (nur 3-sprachig erhältlich)
  • Eheurkunden/Trauungsurkunden für im Zivilstandskreis Baden geschlossene Ehen
  • Familienausweise für BürgerInnen des Zivilstandskreises Baden
  • Geburtsurkunden für im Zivilstandskreis Baden geborene Personen
  • Heimatscheine für BürgerInnen des Zivilstandskreises Baden
  • Partnerschaftsausweise für BürgerInnen des Zivilstandskreises Baden
  • Partnerschaftsurkunden für im Zivilstandskreis Baden registrierte Partnerschaften (nur 3-sprachig erhältlich)
  • Personenstandsausweise für BürgerInnen des Zivilstandskreises Baden
  • Todesurkunden für im Zivilstandskreis Baden verstorbene Personen

Folgende Dokumente können telefonisch bestellt werden:

  • Auszüge über den registrierten Familienstand
  • Bescheinigungen und Bestätigungen aus den Familienregistern und aus dem informatisierten Standesregister (Infostar) des Zivilstandskreises Baden

Über die Gebühren erhalten Sie telefonisch Auskunft. Sie richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV).

Die 3-sprachigen schweizerischen Formulare sind in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch ausgestellt.
Die 5-sprachigen internationalen Formulare (CIEC) sind in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch ausgestellt.

Apostille/Beglaubigung

Bei Dokumenten kann von ausländischen Behörden eine Apostille oder Beglaubigung (Unterschriftenbeglaubigung) verlangt werden. Diese ist einzuholen beim Ausweiszentrum Aarau (bis 31.12.2020: Pass- und Patentamt), Bleichemattstrasse 1, 5001 Aarau, Telefon +41 62 835 19 28. 

Apostille/Beglaubigung www.ag.ch/beglaubigungen

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