Bewilligung für ausländische Personen
Wer in der Schweiz erwerbstätig ist oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird vom Amt für Migration und Integration erteilt.
Eine Auflistung aller Bewilligungen finden sie unter www.sem.admin.ch.
Bei Fragen hilft Ihnen das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter:
Amt für Migration und Integration
Bahnhofstrasse 88, 5001 Aarau
Telefon +41 62 835 18 60
migrationsamtNULL@ag.ch
www.ag.ch
Verlängerung der Bewilligung
Ihr Ausländerausweis läuft bald ab? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen persönlich beim Stadtbüro vorbei:
Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C
- ausgefüllte und unterzeichnete Verfallsanzeige
- gültiger Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis
Kurzaufenthaltsbewilligung L
- Arbeitsvertrag
- gültiger Pass/Personalausweis
- Ausländerausweis
Grenzgängerbewilligung G
- Setzen Sie sich direkt mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung
Ausweis F/N
- Ausländerausweis
Ihr neuer Ausweis wird Ihnen sobald als möglich zusammen mit der Rechnung per Post zugestellt.
Gebührenerlass
Damit Ihnen die Gebühren für den neuen Ausländerausweis erlassen werden, können Sie beim Regionalen Sozialdienste Baden eine Bestätigung über Ihren Sozialhilfebezug anfordern. Bei der Verlängerung Ihrer Bewilligung wird der Eintrag zum Gebührenerlass direkt auf der Verfallsanzeige vorgenommen. Bitte weisen Sie das Personal im Stadtbüro auf das Schreiben des Regionalen Sozialdienstes Baden hin.