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Energieförderprogramm: Neue Plattform

Seit drei Jahren gibt es in der Stadt Baden ein Energieförderprogramm. Das Ziel dahinter ist eine Versorgung mit ausschliesslich erneuerbaren Energien. Daher stehen finanzielle Beiträge für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Fernwärme und Wärmepumpen sowie für die erneuerbare Stromproduktion mit Photovoltaik-Anlagen im Zentrum. Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt beim Heizungsersatz neu eine Anbindung an den Kanton. Damit wird eine vereinheitlichte und einfachere Gesuchstellung möglich, die gleichzeitig auch für Turgi gilt. 

Die Grundlage für das Förderprogramm bildet das Energiereglement der Stadt Baden. Die Finanzierung wird über einen Zuschlag auf die Gebühr für die Nutzung des Badener Elektrizitätsnetzes sichergestellt. Dieser beträgt 0.4 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) bis zu einem Jahresverbrauch von 50'000 kWh. Für jede zusätzliche kWh gilt ein tieferer Betrag von 0.25 Rp./kWh. Aufgrund der Gemeindefusion gilt das seit dem 1.1.2024 auch für Turgi. Die Abgabe erfolgt während einer Übergangsfrist von voraussichtlich zwei Jahren in Turgi über die Stromnetzbetreiberin AEW Energie AG und wird an die Stadt Baden übertragen. In Baden wird dies wie bisher durch die Regionalwerke AG Baden sichergestellt.

Die konkreten Förderbeiträge sind in der revidierten Energieverordnung geregelt. Von den Förderungen können ab sofort alle Turgemerinnen und Turgemer und die ansässigen Unternehmen profitieren.

Zusätzlich 50 Prozent zum Kanton beim Heizungsersatz

Gefördert wird der Ersatz von Öl- und Gasheizungen oder elektrischen Widerstandsheizungen mit Wärmepumpen oder Anschlüssen an das städtische Fernwärmenetz. Massgebend für die Beitragshöhe ist nicht mehr der Förderrechner, sondern das Gesuch und der Förderbeitrag des Kantons. Die Stadt Baden erhöht den Beitrag des Kantons um 50 Prozent. Bei einem Einfamilienhaus ergibt sich für den Ersatz der Ölheizung mit einem Fernwärmeanschluss beispielsweise jeweils ein Betrag CHF 6'300 vom Kanton und CHF 3'150 von der Stadt Baden.

Vereinfachte Gesuchstellung
Anstelle des bisherigen Online-Formulare wird neu eine zentrale Plattform für die Fördergesuche verwendet. Alle Gesuche betreffend die Stadt Baden können so bequem auf einer Plattform eingereicht und weiterverfolgt werden. Beim Heizungsersatz wird es noch einfacher: Neu muss nur noch ein Gesuch für den Kanton erfasst werden. Mit wenigen Klicks kann dasselbe Gesuch bei der Stadt Baden eingereicht werden. Dies ist für alle, aber insbesondere Installateure und Projektleitende, welche die Gesuche für Ihre Kunden einreichen, eine administrative Vereinfachung. Auf der Plattform können zudem die Gesuche verfolgt und die Abschlussmeldungen erfasst werden.

Was wird konkret gefördert in Baden?

  • Anschluss an bestehende Fernwärmenetze und der Einbau von Wärmepumpen. Förderbeitrag des Kantons und zusätzlich 50 Prozent von der Stadt Baden .
  • Ladestationen für Elektroautos und die Erschliessung der Ladeinfrastruktur bei gemeinsam erschlossenen Parkplätzen ab drei Wohneinheiten (25 Prozent der Investitionskosten).
  • Photovoltaikanlagen werden bereits durch den Bund gefördert. Die Stadt Baden erhöht diesen Beitrag um 50 Prozent.
  • Anschluss an das Fernkältenetz für die Komfortkühlung von Wohn und Gewerberäumen (CHF 1'000 Grundbeitrag + CHF 1.50 pro m2 Energiebezugsfläche).
  • Die Kerndämmung von Zweischalenmauerwerken, bei älteren Liegenschaften oft eine unkomplizierte und sinnvolle Lösung, wird mit CHF 2'000 pro Objekt gefördert.
  • Energieberatung für Private und Gewerbe, max. CHF 1'000 pro Objekt

Verschaffen Sie sich unter www.baden.ch/energiefoerderung einen Überblick und finden Sie Förderbeiträge für Ihre Projekte.

Weitere Informationen:

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