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Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden

Sitzung vom 5. September 2023

Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom 5. September 2023 folgende Beschlüsse gefasst:


  1. 1.1 Die Anstaltsordnung zur Interkommunalen selbstständigen Anstalt (ISA) wird genehmigt und der Gemeindevertrag der Einwohnergemeinden Aarau und Baden über die Informatik­zusammenarbeit Aarau-Baden (IZAB) vom 27./28. August 2018 wird per 31. Dezember 2023 aufgehoben.

    1.2 Die Eigentümerstrategie der Interkommunalen selbstständigen Anstalt (ISA) wird genehmigt

    1.3 Die anteilmässigen einmaligen Mehrkosten von CHF 30'000 für die Umsetzung werden genehmigt.

2.
     2.1 Das vorliegende Konzept Steuerungsmodell, welches aufgrund der dringlichen Motion Nadia Omar und Mitunterzeichnende vom 12. August 2020 betreffend Überarbeitung von Badens WOV erstellt 
     wurde, wird zur Kenntnis genommen.

      2.2 Der Stadtrat wird ersucht,

    1. wo gemäss Bericht noch nötig die Detailkonzepte zu erstellen, in anderen Bereichen direkt in die Umsetzung zu steigen,
    2. das Steuerungsmodell inklusive organisatorische und technische Umsetzung gemäss Bericht zu überarbeiten,
    3. die notwendigen rechtlichen Änderungen auszuarbeiten. Bis Juni 2024 sollen die Vorlagen der Revisionen der Gemeindeordnung (GO), des Geschäftsreglements des Einwohnerrats sowie weiterer Erlasse folgen (basierend auf dem vorliegenden Konzept Steuerungsmodell), sodass die Gesetzesrevisionen bis Ende 2024 verabschiedet und die GO dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden kann,
    4. die Einführung des Aufgaben- und Finanzplans für die Planjahre 2027 – 2030 anzustreben (erstmalige Verabschiedung des AFP durch den Einwohnerrat im Herbst 2026). Bei einer allfälligen Verzögerung sollen andere Reformpunkte früher eingeführt werden können (gestaffelte Einführung),
    5. zusammen mit der StraKo die strategischen Grundlagen aufzuarbeiten und dem Einwohnerrat mit dem neuen Planungsleitbild auch die Entwicklungsziele auf Stufe Sachstrategien vorzulegen. Die Verbindung der Planungsebenen ist eine Chance für die nachhaltige Entwicklung der Stadt.

     2.3 Die WOV-Kommission wird bis zur Verabschiedung der Gesetzesrevisionen beibehalten zur Begleitung der Gesetzgebungsprozesse sowie zur Umsetzung der anderen Teilprojekte.

     2.4 Für die Phase der konzeptionellen Detaillierung werden für die Sitzungsgelder der WOV-Kommission weitere CHF 5000 zu genehmigen.

3. Die Motion Sarah Wiederkehr und Mitunterzeichnende vom 13. Januar 2023 betreffend Einführung Vertretungsregelung Einwohnerrat Baden wird überwiesen.

4.

      4.1 Das Postulat Nadia Omar vom 17. Oktober 2019 betreffend Begegnungszone beim AZ-Hochhaus wird nach Kenntnisnahme des vorliegenden Berichts abgeschrieben.

      4.2 Für die Realisierung der provisorischen Begegnungszone wird ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 410'000 (Preisstand März 2022) genehmigt.

5. Das Postulat Marion Meier und Nadia Omar vom 5. Januar 2023 betreffend Öffnung Terrassenbad Baden in den Herbst- und Wintermonaten wird überwiesen und nach Kenntnisnahme des Berichts abgeschrieben.

Die Beschlüsse gemäss den Ziffern , 1, 2.4 und 4.2 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 5 % der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen nach Publikation des entsprechenden Beschlusses verlangt wird.

Stadtrat
Rathausgasse 1
5400 Baden
stadtratNULL@baden.ch

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