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Beschlüsse des Einwohnerrats der Stadt Baden

Sitzung vom 30. Mai 2023

Der Einwohnerrat der Stadt Baden hat an seiner Sitzung vom 30. Mai 2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Für den Rest der Amtsdauer 2022/2025 wird Till Moosberger (FDP) als neues Ersatzmitglied des Wahlbüros gewählt.
     
  2. Der Geschäftsbericht 2022 wird genehmigt.
     
  3. Die Gesamtrechnung 2022 wird genehmigt.   
     

  4. 4.1  Der INFRAS-Schlussbericht «Evaluation des Trägerschaftsmodells der Tagesstrukturen in der Stadt Baden» vom 29. Juni 2022 wird zur Kenntnis genommen.

    4.2  Dem Modell «schulintegrierte Tagesstrukturen» (Erbringen der Betreuungsleistung durch die Abteilung Bildung und Sport) wird zugestimmt.

    4.3  Den Einmalkosten in der Erfolgsrechnung von CHF 240'000 für die Einführung der Betreuungsleistung durch die Abteilung Bildung und Sport wird zugestimmt.

    4.4  Dem Verpflichtungskredit in der Erfolgsrechnung von brutto CHF 3'550'000 (netto CHF 1'330'000) und damit einhergehend einer Nettoaufwandsteigerung von CHF 160'000 für die Umsetzung der Erbringung der Betreuungsleistung durch die Abteilung Bildung und Sport ab Schuljahr 2025/2026 wird zugestimmt.
     
  5. Für den Umbau und die Sanierung des Schulhauses Ländli wird ein Projektierungskredit von brutto CHF 861'500 (inkl. MWST, Kostengenauigkeit ± 25%, Preisstand Februar 2023) genehmigt.
     
  6. Der Direktauftrag Mark Füllemann und Mitunterzeichnende vom 27. Februar 2023 betreffend Nettoaufwand wird abgelehnt.
     
  7. Das Postulat Gian von Planta vom 1. November 2021 betreffend die Gebührenverordnung Demonstrationen und Kundgebungen wird nach Kenntnisnahme vom vorliegenden Bericht abgeschrieben.
     
  8. Das Postulat Daniel Glanzmann vom 11. November 2022 betreffend Senkung der Beitrags­entschädigungen an Baden Regio wird nicht überwiesen.​​​​​

Die Beschlüsse gemäss den Ziffern 2, 3, 4.2, 4.3, 4.4 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens 5 % der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen nach Publikation des entsprechenden Beschlusses verlangt wird.

Stadtrat
Rathausgasse 1
5400 Baden
stadtratNULL@baden.ch

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