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Unterhaltsregelung

Gemeinsame elterliche Sorge und Unterhaltsregelung

Mit der Änderung des ZGB wurde die gemeinsame elterliche Sorge per 01.07.2014 zur Regel.

Nicht miteinander verheiratete Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollen, müssen eine entsprechende Erklärung gegenüber einer Behörde abgeben. Die Erklärung kann entweder mit der Kindsanerkennung auf dem Zivilstandsamt erfolgen oder separat bei der Kindesschutzbehörde (Familiengericht Baden).

Mit der Gesetzesrevision ist die Verpflichtung für nicht verheiratete Eltern weggefallen eine Unterhaltsregelung für das Kind abzuschliessen. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, das gemeinsame Kind bereits ab Geburt finanziell abzusichern und eine Unterhaltsvereinbarung abzuschliessen. Der Vertrag muss der Kindesschutzbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Wir beraten Sie gerne in Fragen der gemeinsamen elterlichen Sorge und erarbeiten mit Ihnen zusammen eine Unterhaltsvereinbarung.

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