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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im Kanton Aargau setzen die Familiengerichte erstinstanzlich das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht um und lösen die Vormundschaftsbehörden in ihrer Funktion ab. Im Auftrage des Familiengerichts klärt der Sozialdienst ab und erstellt Sozialberichte zuhanden des Familiengerichts. Der Sozialdienst hat keine Entscheidkompetenzen. Gefährdungsmeldungen können direkt dem Familiengericht eingereicht werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bezirksgericht Baden, Abteilung Familiengericht
Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 13 95
familiengericht.badenNULL@ag.ch

Weitere Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht www.ag.ch