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Stadt ist.

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Stadt ist.

Eheschliessung, Trauungslokale

In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft.

Eheschliessung im Zivilstandskreis Stadt Baden - Brautpaar

1. Ehevoraussetzung

Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB)
Die Ehe kann von zwei Personen eingehen werden, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sind.

Ehehindernisse (Art. 95 ZGB)
Die Eheschliessung ist verboten:

  • zwischen Verwandten in gerader Linie
  • zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern, gleichgültig ob sie miteinander durch Abstammung oder durch Adoption verwandt sind

Die Adoption hebt das Ehehindernis der Verwandtschaft zwischen dem Adoptivkind und seinen Nachkommen einerseits und seiner angestammten Familie anderseits nicht auf.

Frühere Ehe (Art. 96 ZGB)
Wer eine neue Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass eine frühere Ehe oder eine mit einer Drittperson begründete eingetragene Partnerschaft für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist.

2. Vorbereitung / Dokumente / Fristen

Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Vorbereitungsverfahren genannt. Die Verlobten wenden sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an den Zivilstandskreis des Wohnsitzes eines oder einer der Verlobten, stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung und reichen die nötigen Unterlagen ein. Auskunft über die erforderlichen Dokumente und Gebühren erteilt ausschliesslich das für Ihren Wohnsitz zuständige Zivilstandsamt.
Verlobte, welche nicht sehr gut deutsch sprechen, müssen zum Vorbereitungsverfahren eine dolmetschende Person mitbringen. Letztere darf mit keinem oder keiner der Verlobten nahe verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können. Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Weiterführende Informationen, Links und Download Dokumente

3. Ehe für alle / Umwandlung eingetragene Partnerschaft

Am 26.09.2021 hat sich das Schweizerische Stimmvolk für die Ehe für alle ausgesprochen. Der Bundesrat hat am 17.11.2021 entschieden, die Ehe für alle auf den 01.07.2022 in Kraft zu setzen.

Seit 01.07.2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen, von da an steht den jeweiligen Paaren einzig die Ehe offen. Paare, die unter altem Recht eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können diese in eine Ehe umwandeln, indem beide Partnerinnen oder Partner eine Erklärung vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten ihrer Wahl abgeben. Auf Antrag kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeuginnen oder Zeugen in einer der Eheschliessung ähnlichen Zeremonie entgegengenommen werden.

4. Namensführung und Bürgerrecht

Weiterführende Informationen und Links über Namens- und Bürgerrechtsregelung

5. Trauungsangebot / Lokale / Tage / Zeiten

Lokale

Tage / Zeiten / Weitere Informationen

Trauungsangebot [pdf, 82 KB]
Samstagstermine Spezielle Daten [pdf, 108.47 KB]