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Stadt ist.

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Sondernutzungsplanung

Sondernutzungsplanungen dienen dazu, die Bau- und Nutzungsordnung in einem konkreten, klar umgrenzten Areal weiter zu präzisieren. Sie sichern die Erschliessung (Erschliessungspläne) und /oder bezeichnen die vorgesehene Überbauung und Nutzung näher (Gestaltungspläne).

Die beiden Instrumente können einzeln oder kombiniert eingesetzt werden. Es handelt sich dabei um ein öffentlich-rechtliches Planungsinstrument, das vom Stadtrat erlassen wird und ebenfalls grundeigentümerverbindlich ist. Sie bestehen aus Plänen, verbindlichen Vorschriften sowie einem Erläuterungsbericht.

  • Der Erschliessungsplan bezweckt, Lage und Ausdehnung von Erschliessungsanlagen und Bahngeleisen festzulegen und das hierzu erforderliche Land auszuscheiden.
  • Ein Gestaltungsplan kann erlassen werden, wenn ein wesentliches öffenltiches Interesse an der Gestaltung der Überbauung besteht. Es kann vom allgemeinen Nutzungsplan abweichen, wenn dadurch ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erzielt werden kann, die zonengemässe Nutzung nicht übermässig beeinträchtigt wird und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

Die kommunalen Baulinien sind ebenfalls in Form von Sondernutzungsplänen festgelegt. Zugang zum öffentlichen Kartenporal mit Informationen  (geoPro Suisse) dort finden Sie alle Baulinien eingetragen.

SNP's bestehen aus den verbindlichen  Vorschriften und Plänen sowie einem Erläuterungsbericht.

Rechtskräftige Sondernutzungspläne finden Sie unter geoPro Suisse
 

Laufende Planungsprojekte

Projekte Nutzungsplanung