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Stadt ist.

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Alimente Bevorschussung und Inkasso

Sofern die Alimente nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, nehmen wir das Alimenteninkasso vor oder können bei tiefem Einkommen und Vermögen die Kinderalimente bevorschussen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn die Alimente nicht bezahlt werden.

Wann werden die Alimente bevorschusst?

Das Kind erhält so lange Alimente, wie die Eltern unterhaltspflichtig sind. Die Alimente müssen in einem Urteil oder einem Unterhaltsvertrag geregelt sein und nicht oder nicht regelmässig bezahlt werden. Bevorschusst werden nur Kinderalimente bis zum 20. Altersjahr. Ehegattenalimente können nicht bevorschusst werden.

Wie hoch sind die bevorschussten Alimente?

Die Höhe der Alimente hängt vom Urteil oder vom Unterhaltsvertrag ab. Das Einkommen und das Vermögen des betreuenden Elternteils und des Partners spielen auch eine Rolle. Je nach Einkommen und Vermögen berechnet sich die Höhe der Alimente. Ab einer bestimmten Höhe sind keine Vorschüsse mehr möglich. Die Vorschüsse sind in der Höhe gesetzlich begrenzt. Kein Anspruch auf Vorschüsse besteht, wenn:

  • das Kind finanziell unabhängig und sein Unterhalt gesichert ist
  • das Kind nicht in der Schweiz wohnt
  • die Eltern und das Kind zusammenwohnen
  • Einkommen und Vermögen ausreichen

Wann werden die Unterhaltsbeiträge/Ehegattenalimente inkassiert?

Wir übernehmen das Inkasso für Kinderalimente, wenn das Einkommen die Grenze für die Alimentenbevorschussung übersteigt. Ehegattenalimente können inkassiert werden – je nach Einkommen wird eine Gebühr erhoben.

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