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Stadt ist.

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Stadt ist.

Tod, Bestattung

Todesfall im Zivilstandskreis Baden

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall im Zivilstandskreis Baden zu tun?

Todesfälle sind umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Zivilstandskreis zu melden.

Anschliessend kann mit dem Bestattungsamt des Wohnsitzes und/oder des gewünschten Bestattungsortes die Beisetzung organisiert werden. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin.

Todesfall im Zivilstandskreis Baden - Friedhofanlage Liebenfels

Tod zu Hause

  • Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
  • Ein Angehöriger/eine Angehörige der verstorbenen Person meldet den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Bestattungsamt des Wohnsitzes.
  • War der Wohnsitz der im Zivilstandskreis Baden verstorbenen Person an einem anderen Ort, dann ist die Meldung umgehend sowohl dem Zivilstandskreis Baden als auch dem Bestattungsamt des Wohnsitzes zu machen.
  • Bei der Meldung beziehungsweise für die Registrierung des Todesfalles sind die nachstehenden Dokumente mitzubringen bzw. abzugeben. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin.

Dokumente Todesfallmeldung [pdf, 83.89 KB]
Gemeinden im Zivilstandskreis Baden

Tod im Spital oder im Heim

  • Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die hier erwähnten Formalitäten.
  • Spital oder Heim melden den Todesfall umgehend dem Zivilstandskreis und der Wohnsitzgemeinde.
  • Für die Eintragung des Todesfalles beim Zivilstandskreis sowie für die Bestattung sind die Dokumente gemäss untenstehender Information beizubringen.

Dokumente Todesfallmeldung [pdf, 83.89 KB]

Tod infolge eines Unfalles

  • Polizei benachrichtigen Tel. +41 56 200 82 40 oder 117
  • Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
  • Die Polizei meldet den Todesfall umgehend dem zuständigen Zivilstandskreis und der Wohnsitzgemeinde.
  • Für die Eintragung des Todesfalles beim Zivilstandskreis sowie für die Bestattung sind die Dokumente gemäss untenstehender Information beizubringen.

Dokumente Todesfallmeldung [pdf, 83.89 KB]


Bestattung

Für die Bestattung ist immer das Bestattungsamt des Wohnsitzes der verstorbenen Person zuständig. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin.

Wünschen Sie die Bestattung an einem anderen Ort, so klären Sie rechtzeitig mit dem entsprechenden Bestattungsamt ab, ob die Beisetzung dort auch möglich ist.

Wohnsitzgemeinde mit entsprechenden Links

Beim Kantonsspital Baden gibt es ausserdem eine Gedenkstätte für frühverlorene Kinder (Fehlgeburten).

Kantonsspital Baden www.kantonsspitalbaden.ch

Bestattung in Baden

Die Bestattung erfolgt in der Regel 3 bis 7 Tage nach dem Tod, frühestens nach Ablauf von 48 Stunden.

Die Stadt Baden hat den Zivilstandskreis mit der Führung des Bestattungsamtes Baden beauftragt. Bei der Meldung eines Todesfalles kann deshalb gleichzeitig der Zeitpunkt für die Bestattung auf den Friedhöfen von Baden vereinbart werden.

Die Stadt Baden stellt einen Pikettdienst zur Verfügung. An Wochenenden sind wir täglich zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr telefonisch erreichbar (Tel. +41 56 200 84 30; Weiterverbindung).

Wir informieren Sie auch gerne darüber, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung/Abdankung zu Lebzeiten festlegen können. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Weitere Informationen

Wohnsitz in Baden

Hatte die verstorbene Person ihren Wohnsitz in Baden, so erledigen wir für Sie die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen die Art der Bestattung (Kremation oder Erdbestattung), den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung und der Abdankung fest. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin.

Die Inventaraufnahme, Ermittlung der gesetzlichen Erben und Abklärungen über allfällige Ehe- und Erbverträge sowie letztwillige Verfügungen werden durch die Inventurbehörde erledigt.

Informationen zu Nachlasswesen / Inventurbehörde

Wohnsitz nicht in Baden

Für die Beisetzung von nicht in Baden wohnhaft gewesenen Personen wenden Sie sich an das Bestattungsamt des Wohnortes. Wünschen Sie eine Bestattung in Baden, obwohl die verstorbene Person keinen Wohnsitz in Baden hatte, so geben wir Ihnen gerne Auskunft, ob gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement eine Beisetzung in Baden möglich ist.
Zivilstandskreis Baden


Friedhöfe / Krematorium

Weiterführende Informationen und Links


Leichenpass (für Bestattung im Ausland) / weitere kantonale Informationen

Der Leichenpass wird für die Überführung einer verstorbenen Person ins Ausland benötigt (für die Erdbestattung). Seit 1.1.2013 sind im Kanton Aargau die Zivilstandskreise des Sterbeortes für die Ausstellung des Leichenpasses zuständig.

Ausnahme: Ist ein Einwohner bzw. eine Einwohnerin ausserkantonal verstorben, so ist der entsprechende Kanton und im Notfall der Zivilstandskreis des aarg. Wohnortes zuständig.

  • Kantonale Informationen über Bestattungen und Überführungen (Leichenpass): www.ag.ch