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Teilrevision BNO Areal Galgenbuck
Die Teilrevision BNO für das Areal Galgenbuck ist zurzeit sistiert bis der kantonale Richtplan genehmigt wird. Offen ist zudem die gesetzliche Lösung zur Mehrwertabgabe.
Projektinformationen
Bauherrschaft / Federführung | STADT BADEN, Entwicklungsplanung |
Termine | 2018: Abschluss Teilrevision BNO |
Projektbeschrieb
Der Grosse Rat hat am 17. September 2013 das Anpassen des Siedlungsgebiets, Richtplankapitel S 2.2, und die Reduktion der Fruchtfolgeflächen, Richtplankapitel L 3.1, in Baden Dättwil beschlossen. Der Galgenbuck wurde damit im Kantonalen Richtplan als Siedlungsgebiet ausgewiesen und der Weg frei für dessen Einzonung.
Im Dezember 2014 wurde seitens der Stadt das Dossier «BNO-Teilrevision Galgenbuck» bei der Abteilung Raumentwicklung des kantonalen Bau- Verkehr und Umweltdepartements zur Vorprüfung eingereicht.
In der vorläufigen «Fachliche Stellungnahme und Besprechungsgrundlage» vom 5. März 2015 wies die Abteilung Raumplanung des BVU auf einzelne formale Mängel im Dossier hin. Zudem wurde ein neuer Kapazitätsnachweis nach §46 BauV verlangt.
Während der öffentlichen Mitwirkung waren zwei Stellungnahmen von Privatpersonen und vier Stellungnahmen von Nachbarsgemeinden eingegangen. Die Einwendungen wurden, zusammen mit den Stellungnahmen der Stadt Baden, im Mitwirkungsbericht aufgeführt. Der Stadtrat genehmigte den Bericht mit Beschluss vom 19. Mai 2015.
Das Dossier «BNO-Teilrevision Galgenbuck» liegt in der überarbeiteten Fassung vor.
BNO §4 [pdf, 28.92 KB]
BNO §6 [pdf, 19.08 KB]
Standortplan BNO Standorttypen Parkplatzangebot [pdf, 266.55 KB]
Änderungsplan 1 [pdf, 3.68 MB]
Änderungsplan 2 [pdf, 2.34 MB]
Planungsbericht [pdf, 3.38 MB]
Kapazitätsnachweis [pdf, 2.50 MB]
Mitwirkungsbericht [pdf, 1.77 MB]
Stand der Arbeiten und nächste Meilensteine
Zurzeit ist das Revisionsverfahren vorübergehend sistiert bis der kantonale Richtplan vom Bund genehmigt ist, was im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2016 erwarten wird.
Offen ist noch die Lösung der Mehrwertabgabe; der kantonale Vorschlag der entsprechenden Regelung liegt seit Anfang 2016 (2. Entwurf) vor. Das reviderete kantonale "Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen" (BauG) soll spätestens im Frühling 2017 in Kraft treten.
Nach der Genehmigung des Richtplans und der Rechtskraft des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) wird das ordentliche Verfahren der Einzonung fortgesetzt.
Kontakt
STADT BADEN
Entwicklungsplanung
Wladimir Gorko
Rathausgasse 5, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 83 93
wladimir.gorkoNULL@baden.ch