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Stadt ist.

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Stadt ist.

Use planning (DE)

Die Bau- und Nutzungsordnung (allgemeine Nutzungsplanung) und die Sondernutzungsplanung bilden auf kommunaler Ebene die rechtlichen Grundlagen für die unterschiedlichen Planungs- und Bauvorhaben. Mit diesen Instrumenten wird die bauliche Entwicklung der Stadt gesteuert. Sie bestimmen über den Umfang und die Qualität der Siedlungsentwicklung. Während die Nutzungsplanung die Regelbauweise festlegt, wird mit dem Instrument der weiter präzisierenden Sondernutzungsplanung komplexen Planungen über mehrere Parzellen bzw. grössere Gebiete im Stadtgefüge entsprochen.

Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften übereinstimmen. Dazu gehören namentlich die Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplans. Weiterführende Informationen sowie eidgenössische und kantonale Gesetzesgrundlagen und Vollzugshilfen:

Die Abteilung Bau erarbeitet und revidiert diese Grundlagen laufend, teilweise unter Einbezug privater Grundeigentümer (kooperative Planung) und in Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen. Die Bau- und Nutzungsordnung sowie Sondernutzungsplanungen durchlaufen Mitwirkungsverfahren und werden anschliessend öffentlich aufgelegt. Betroffene können Einwendungen erheben und gegen die Beschlüsse Beschwerde führen. 

Seit 2021 revidiert die Stadt Baden ihre Nutzungsplanung. Alle Informationen und Dokumente finden Sie unter wiewird.baden.ch.