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Bewilligung Gewerbe und Wirtschaft

Wirtetätigkeit

Aufnahme der Wirtetätigkeit 

Gastgewerbe und Spirituosen online melden

befristete Wirtetätigkeit / Leitfaden für Festveranstalter / Überwirtung

Weitere Informationen: Veranstaltungsmanagement


Betriebsaufsicht

Wer in der Gemeinde ein Geschäftslokal vermietet, ein Geschäft eröffnet oder betreibt, hat innert zehn Tagen nach Bezug des Geschäftslokals die Betriebsaufsicht der Stadtpolizei zu verständigen. Wir bitten die Meldepflichtigen um vollständige Angaben, damit Rückfragen oder Vorladungen unterbleiben können. Ihre Gewerbepolizei gibt bei Unklarheiten gerne Auskunft.

Bewilligungen für ausserordentliche Ladenöffnungszeiten während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen werden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt. www.ag.ch 


Lebensmittelkontrolle

Die Lebensmittelkontrolle ist im eidgenössischen Lebensmittelgesetz geregelt; die Kantone sind die  zuständigen Vollzugsorgane.

Departement Gesundheit und Soziales
DGS Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle
Obere Vorstadt 14, 5000 Aarau
Tel. +41 62 835 30 20
Fax: +41 62 835 30 49
lebensmittelkontrolleNULL@ag.ch
www.ag.ch

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