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Baden ist.

Rechtsdienst

Der Rechtsdienst der Abteilung Politik berät Behörden und Verwaltung in Fragen und Problemstellungen aller Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts und des für die Verwaltungstätigkeit massgebenden Privatrechts. Zu den Aufgaben gehörend neben dem Prüfen und Beurteilen von Rechtsfragen

  • das Verfassen juristischer Memos und Gutachten
  • das Verfassen von Stellungnahmen/Anträgen zu übergeordneter Rechtssetzung sowie in Einwendungs- und Beschwerdeverfahren
  • das Erstellen oder Mitwirken beim Erstellen kommunaler Erlasse
  • das Ausarbeiten und/oder Prüfen von Verträgen

Der Rechtsdienst der Abteilung Politik berät keine Privatpersonen und/oder privaten Unternehmen/Organisationen. Diese können sich mit Fragen gern an die unentgeltliche Rechtsauskunft wenden.

Weitere Informationen zu

Adresse

STADT BADEN, Rechtsdienst
Rathausgasse 1
AG, 5400 Baden
Telefon +41 56 200 83 70

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Kontaktpersonen