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Coronavirus-Massnahmen

In Baden gelten die Covid-19 Massnahmen des BAGs sowie des Kantons Aargau.

Aktuelle Massnahmen des Kantons: ag.ch
Aktuelle Massnahmen des Bundes: bag.admin.ch


Finanzen, Betreibung, Steuern

Androhung Betreibung für ausstehende Steuern

Frage:

Mir wurde die Betreibung für ausstehende Steuern angedroht.

Antwort:

Bitte wenden Sie sich innert der Mahnfrist an die Bezugsbehörde unter finanzenNULL@baden.ch.

Während den Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter Tel. +41 56 200 82 20

Betreibung bezahlen

Frage:

Wie kann ich meine Betreibung bezahlen?

Antwort:

Bitte um Kontaktaufnahme telefonisch +41 56 200 83 10 oder per Mail betreibungsamtNULL@baden.ch.

Wir senden Ihnen eine Abrechnung mit Einzahlungsschein. Bitte gewünschtes Valutadatum mitteilen.

 

Betreibungsregisterauszug beziehen

Frage:

Wie komme ich zu einem Betreibungsregisterauszug?

Antwort:

Die Zusendung erfolgt per A-Post. Bestellungen, die vor 14.00 Uhr eintreffen, werden in der Regel am gleichen Tag verarbeitet.

Erreichbarkeit Betreibungsamt

Frage:

Ist der Schalter des Betreibungsamtes offen?

Antwort:

Unsere Öffnungszeiten sind

  Vormittag Nachmittag
Montag 10.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag – – 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 10.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr (durchgehend)

Unsere Wartezone ist sehr klein. Damit die Abstandsregeln eingehalten und längere Wartezeiten vermieden werden können, nutzen Sie bitte wann immer möglich unsere digitalen Dienstleistungen.

Fällige Steuern bezahlen

Frage:

Ich kann die aktuell fälligen Steuern nicht fristgerecht bezahlen?

Antwort:

Sie haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Stundung oder Teilzahlung zu stellen.

Stundungsgesuch www.ag.ch

Bitte reichen Sie das Gesuch der Bezugsbehörde unter finanzenNULL@baden.ch ein. Während den Öffnungszeiten erreichen Sie uns zusätzlich unter Tel. +41 56 200 82 20.

Rückstellung in Jahresrechnung 2019

Frage:

Darf ich wegen der Corona-Pandemie in der Jahresrechnung 2019 eine Rückstellung bilden?

Antwort:

Ist ein Unternehmen infolge der Corona-Pandemie durch eine behördliche Betriebsschliessung betroffen oder erleidet es nachweislich einen massiven Umsatzeinbruch, kann im Jahresabschluss 2019 eine Rückstellung von maximal 25% auf dem Gewinn (höchstens jedoch CHF 250'000) gebildet werden. Die Rückstellung "Corona" ist separat zu verbuchen und separat auszuweisen. Mit Einreichung der Steuererklärung 2019 wird der Anspruch unkompliziert geltend gemacht. Diese Rückstellung wirkt sich nur auf die Kantons- und Gemeindesteuern aus und ist für die Bundessteuer nicht zulässig. Der durch die Rückstellung zu hohe prov. Rechnungsbetrag kann bei bereits bezahlten Steuern 2019 zurückgefordert werden. Oder die noch nicht bezahlten aber für Steuerzahlungen pro 2019 vorgesehene Gelder können temporär länger im Unternehmen behalten werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt Baden Tel. +41 56 200 82 30 oder E-Mail: steuernNULL@baden.ch

Bitte beachten Sie, dass diese Rückstellung im Jahresabschluss 2020 wieder erfolgswirksam aufgelöst werden muss.

Veränderung steuerbares Einkommen

Frage:

Mein steuerbares Einkommen wird sich aufgrund der aktuellen Situation markant verändern. Wie kann ich die prov. Steuerrechnung anpassen lassen?

Antwort:

Melden Sie sich telefonisch unter Tel. +41 56 200 82 30 oder per E-Mail steuernNULL@baden.ch

Vorauszahlung aktuelle Steuern

Frage:

Ich habe weniger Ausgaben und könnte bereits Vorauszahlungen für die aktuellen Steuern leisten.

Antwort:

Sehr gerne – bitte benützen Sie den mit der Steuerrechnung erhaltenen Einzahlungsschein für Ihre Onlinebanking-Einzahlung. Hinweis: Die Referenznummer ändert jeweils pro Steuerjahr.

Gerne können Sie auch per Email (finanzenNULL@baden.ch) zusätzliche leere Einzahlungsscheine bestellen.

Weitere Informationen

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